Testament BGB Berlin

Testament BGB Berlin – Vorschriften im Hinblick auf das Testament finden sich hauptsächlich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Als Testament versteht man im deutschen Recht eine Form der Verfügung von Todes wegen, in welcher man Regelungen für den Erbfall festhalten kann.

Wo finden sich im BGB Vorschriften zum Testament?

Testament BGBIn § 1937 BGB steht, dass ein Erblasser durch eine einseitige Verfügung von Todes wegen, wie beispielsweise ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung, selbst bestimmen kann, wer ihn beerben soll. In § 2247 BGB ist niedergeschrieben, dass ein Testament unter anderem eigenhändig errichtet werden kann.

In dem Paragraf wird weiterhin aufgeführt, welchen Formvorschriften solch ein eigenhändiges Testament genügen muss.

So muss die Testamentserklärung beispielsweise unterschrieben werden und Angaben zu Zeit und Ort der Niederschrift enthalten.

Regelungen im BGB zum Widerruf eines Testaments

In den §§ 2253 BGB ff. wird dargelegt, wie ein Testament widerrufen werden kann. Als eine der Möglichkeiten wird hier genannt, dass der Widerruf eines Testaments durch die Errichtung eines neuen Testaments erfolgen kann. Diese Widerrufsmöglichkeit bezieht sich auf ein eigenhändiges Einzeltestament.

Ebenfalls kann das Testament in dem Bewusstsein vernichtet werden, dass dieses durch die Vernichtung widerrufen werden soll. Diese Möglichkeit ist in § 2255 BGB aufgeführt.

Ein notarielles bzw. öffentliches Testament wird nach der Beurkundung durch den Notar in amtliche Verwahrung gegeben. Widerrufen können Sie solch ein Testament dadurch, dass Sie die Rücknahme des Testaments aus der Verwahrung fordern.

Alternativ kann ein notarielles Testament dadurch widerrufen werden, dass ein neues Testament errichtet wird, welches mit dem bestehenden Testament in Widerspruch steht.

Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten

Da die Vorschriften und Paragrafen des Erbrechts für rechtliche Laien oft unübersichtlich und verwirrend erscheinen, sollten Sie sich besser von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin über Ihre Möglichkeiten informieren lassen.

Dieser wird Sie darauf hinweisen, was Sie bei der Errichtung eines Testaments alles beachten müssen.