Vermächtnis Pflichtteil

Vermächtnis Pflichtteil – Durch eine letztwillige Verfügung können nahe Angehörige enterbt und von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden.

Bestimmte Angehörige wie Kinder oder Ehegatten können dennoch ihren Pflichtteil verlangen.

Doch wie sieht es aus, wenn die enterbte Person durch ein Vermächtnis bedacht wurde? Hat sie dann immer noch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil?

Was ist ein Vermächtnis genau?

Im deutschen Erbrecht versteht man unter einem Vermächtnis die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils im Rahmen einer letztwilligen Verfügung. Der Vermächtnisnehmer erhält aber keinesfalls die Stellung eines Erben.

Vielmehr steht dem Vermächtnisnehmer ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Zugewendeten gegenüber dem oder den Erben zu.

Hat ein Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Durch ein Vermächtnis entfällt keinesfalls der Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf seinen Pflichtteil. Selbstverständlich müssen die weiteren Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs vorliegen.

Ist dies der Fall, kann der Wert des Vermächtnisses allerdings auf die Höhe des Vermächtnisses angerechnet werden. Die Differenz zwischen Wert des Vermächtnisses und dem des Pflichtteils ergibt dann die Summe, welche der Vermächtnisnehmer bzw. der Pflichtteilsberechtigte noch von den Erben fordern kann.

Entsprechen sich der Wert des Vermächtnisses sowie der Wert des Pflichtteils oder übersteigt die Höhe des Vermächtnisses sogar den des Pflichtteils, dann kann der Anspruch auf den Pflichtteil nicht geltend gemacht werden.

Vermächtnis ausschlagen oder annehmen?

Sind Sie durch eine letztwillige Verfügung mit einem Vermächtnis bedacht worden und haben Sie zugleich die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten, dann sollten Sie Ihr weiteres Vorgehen mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin besprechen.

Rechtsanwalt Mordechay Goldman kann gemeinsam mit Ihnen erörtern, wie sich das Vermächtnis auf die Höhe des Pflichtteils auswirkt und ob es sinnvoller sein könnte das Vermächtnis auszuschlagen. Auf diese Weise könnten Sie den vollen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

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