Pflichtteil Ehefrau

Pflichtteil Ehefrau – Das Pflichtteilsrecht soll den nächsten Angehörigen eines Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass sichern, sollten diese enterbt worden sein. Besonders Kindern und Ehepartnern eines Erblassers soll diese Regelung zugute kommen.

Pflichtteilsanspruch – Die Sonderstellung der Ehefrau

Wurde ein naher Angehöriger eines Erblassers enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht, dann soll diese Person durch den gesetzlich vorgesehenen Pllichtteilsanspruch eine Mindestbeteiligung am Nachlass erhalten.

In Bezug auf das Pflichtteilsrecht, kommt der Ehefrau bzw. ganz allgemein dem Ehepartner eine Sonderstellung zu. Denn unabhängig von eventuell weiteren pflichtteilsberechtigten Verwandten steht dem überlebenden Ehepartner stets ein Anspruch auf den Pflichtteil zu.

Allerdings hat der Ehepartner nur dann einen Anspruch auf seinen Pflichtteil, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Erbfalls noch bestand. War die Scheidung zum Todeszeitpunkt des Erblassers bereits beantragt, dann entfällt der Anspruch auf den Pflichtteil.

Wie hoch fällt der Pflichtteil der Ehefrau aus?

Wie hoch der Pflichtteil der Ehefrau bzw. des Ehepartner ganz konkret ausfällt, hängt von der Zahl der Abkömmlinge des Erblassers sowie dem Güterstand der Eheleute ab. Eine Rolle kann außerdem spielen, ob die Ehepartnerin enterbt wurde oder lediglich mit einem zu geringen Erbteil bedacht wurde.

Haben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, dann erhalten Sie entweder den großen oder den kleinen Pflichtteil. Wurde die Ehefrau mit einem zu geringen Erbteil bedacht, dann erhält Sie einen pauschalen Zugewinnausgleich von 1/4 des Nachlasses.

Zu diesem kommt dann noch die Hälfte der gesetzlichen Erbquote hinzu. Hatten die Ehegatten Kinder, dann bekommt die Ehefrau 1/6 des Nachlasses und waren sie kinderlos, dann steht der Ehefrau 1/2 des Nachlasses zu.

Wurde die Ehefrau enterbt oder hat sie die Erbschaft ausgeschlagen, dann steht ihr der kleine Pflichtteil zu. Wie sich dieser berechnet, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin erläutern.

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Möchten Sie Ihren Pflichtteils als Ehefrau gegenüber den Erben geltend machen, dann kann Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman diese Aufgabe für Sie übernehmen und Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich einklagen.