Pflichtteil Erbe Kind zu Lebzeiten

Pflichtteil Erbe Kind zu Lebzeiten – Grundsätzlich erben Kinder oder andere Verwandte erst nach dem Tod des Erblassers.

Ein Anrecht darauf, etwaige erbrechtliche Ansprüche bereits zu Lebzeiten geltend zu machen, besteht nicht.

Dennoch gibt es die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten den Pflichtteil vom Erblasser zu erhalten.

Dies ist jedoch nur durch die aktive Mitwirkung des Erblassers möglich.

Den Pflichtteil zu Lebzeiten durch Pflichtteilsverzicht erlangen

Es gibt theoretisch die Möglichkeit, dass ein pflichtteilsberechtigtes Kind sich dazu bereit erklärt, bei Erbantritt auf seinen Pflichtteil zu verzichten. Als Gegenleistung für dieses Zugeständnis erhält das Kind dann eine Abfindungszahlung.

Zwar kann die Höhe der Abfindung frei zwischen den Parteien verhandelt werden, häufig dient die etwaige Höhe des Pflichtteils aber als Orientierungsgrundlage.

Damit der Vertrag über den Pflichtteilsverzicht seine Wirkung entfaltet, muss dieser zwingend von einem Notar beglaubigt werden.

Welche Vorteile hat eine Zahlung des Pflichtteils zu Lebzeiten für Kind und Erblasser?

Für den Erblasser hat die vorzeitige Zahlung einer Abfindungszahlung gegen den Pflichtteilsverzicht den Vorteil, dass er nun ganz frei und nach Belieben über seinen Nachlass verfügen kann. So kann er das pflichtteilsberechtigte Kind nicht nur durch eine letztwillige Verfügung enterben, sondern muss auch nicht mehr mit der Geltendmachung des Pflichtteils rechnen.

Das pflichtteilsberechtigte Kind erhält durch die Abfindungszahlung bzw. die Ersatz- Pflichtteilszahlung zu Lebzeiten die Möglichkeit, sofort über eine Geldsumme zu verfügen.

Durch Schenkung den Pflichtteil zu Lebzeiten erhalten

Auch durch eine Schenkung können Kinder bereits zu Lebzeiten ihren Pflichtteil bzw. einen Teil ihres Pflichtteils erhalten. Allerdings wird die Zuwendung durch den zukünftigen Erblasser in der Regel auf den Pflichtteil angerechnet.

Wie genau diese Anrechnung erfolgt und was Sie bei einer Schenkung zu Lebzeiten noch alles beachten müssen, erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.

Er kann sowohl künftige Erblasser, als auch pflichtteilsberechtigte Kinder über die Vor- und Nachteile einer Pflichtteilszahlung bzw. Schenkung aufklären und beraten.