Gütertrennung Erbe

Welche Auswirkung hat die Gütertrennung in der Ehe auf das Erbe?

Gütertrennung Erbe – Wenn es um die Themen Erben und Gütertrennung geht, muss zunächst ein intensiver Blick ins deutsche Familienrecht erfolgen.

In Deutschland geschlossene Ehen erfolgen grundsätzlich auf Basis der Zugewinngemeinschaft.

Diese Variante kommt immer dann zum Tragen, wenn keine besondere Vereinbarung des Güterstandes zwischen den Eheleuten erfolgt.

Sofern beide Partner dies wünschen ist aber auch eine Ehe in Form der Gütergemeinschaft bzw. der Gütertrennung möglich.

Bei der Gütergemeinschaft werden beide Vermögen miteinander vereint.

Bei der Gütertrennung bleiben sie getrennt. Dies tun sie im Übrigen auch bei der Zugewinngemeinschaft.

Bei dieser verhält es sich jedoch so, dass das während der Ehe gemeinschaftlich erwirtschaftete Vermögen beiden Partnern jeweils zur Hälfte zusteht.

Eine Erhöhung der Quote

Diese Regelung hat verschiedene Auswirkungen . So wird etwa im Falle einer Scheidung der Zugewinn hälftig aufgeteilt. Es ergeben sich aber auch dann Folgen, wenn einer der Ehepartner verstirbt. Dann erfolgt in gleicher Weise ein Zugewinnausgleich.

Zusätzlich zum Viertel des Vermögens, das dem überlebenden Ehepartner nach § 19131 Abs. 1 BGB zusteht, erhält dieser ein weiteres Viertel, also die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte wird dann unter den verbliebenen gesetzlichen Erben aufgeteilt.

Im Falle der Gütertrennung greift dagegen § 1931 Abs. 4 BGB. Nach dieser Vorschrift wird ein überlebender Ehepartner den Kindern aus der Ehe erbtechnisch gleichgestellt. Bei nur einem Kind besteht der Erbteil entsprechend aus der Hälfte des Vermögens, bei zwei Kindern aus einem Drittel usw..

Ein Testament aufsetzen

Diese Regelung tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Gerade wenn ein Ehepaar eine besondere Regelung beim Güterstand trifft, sollte es sich auch Gedanken darüber machen, welche Folgen diese Entscheidung für einen etwaigen späteren Erbfall hat.

Daher macht in solchen Fällen der Abschluss eines Ehevertrages genauso Sinn wie das Aufsetzen eines letzten Willens mit klaren Regelungen.