Anwalt Erbrecht Pflichtteil

Anwalt Erbrecht Pflichtteil – In Ihrem Familienkreis ist kürzlich ein naher Angehöriger verstorben und Sie wurden testamentarisch nicht bedacht?

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Nun möchten Sie sich über das Thema Pflichtteil informieren und herausfinden, ob Ihnen solch ein Pflichtteil zusteht?

Dann wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.

Was ist der Pflichtteil im deutschen Erbrecht?

Im deutschen Erbrecht hat der Pflichtteil den Zweck, den nächsten Angehörigen eines Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Nachlass zu sichern. Dies betrifft insbesondere Kinder und Ehegatten des Erblassers.

Durch das Pflichtteilsrecht wird die Testierfreiheit eingeschränkt.

Denn der Testierende kann zwar durch seine letztwillige Verfügung nahe Verwandte enterben, jedoch in der Regel nicht verhindern, dass diese ihren Pflichtteil erhalten.

Wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Sollten Sie von einem nahen Angehörigen enterbt worden sein, interessiert Sie vermutlich, ob Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Anwalt Erbrecht Pflichtteil

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Diese Frage kann Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht und Pflichtteil aus Berlin sicher beantworten.

Gemäß des § 2303 BGB gehören Kinder, einschließlich nichtehelich geborener und adoptierter Kinder, sowie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

Auch den Eltern des Erblassers kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie der Kinderlosigkeit des Erblassers, ein Pflichtteilsanspruch zustehen.

Geschwister und Großeltern hingegen sind nicht pflichtteilsberechtigt.

Wie erhalte ich meinen Pflichtteil?

Auch diese Frage kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten und Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs helfen. Ihren Anspruch auf den Pflichtteil müssen Sie fristgerecht gegenüber den Erben geltend machen. Der Pflichtteilsanspruch wird Ihnen nicht von Amts wegen zugesprochen.

Zunächst müssen Sie von Ihrem Auskunftsrecht gegenüber den Erben Gebrauch machen und sich so über die Höhe des Nachlasses informieren. Nur so können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch genau ist. Denn diesen müssen Sie genau gegenüber den Erben beziffern.

Ihren Anspruch auf den Pflichtteil sollten Sie idealerweise schriftlich geltend machen.

So können Sie bei eventuellen späteren Streitigkeiten mit den Erben besser beweisen, dass Sie Ihren Anspruch angemeldet haben.