Erbrecht Haus

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Mit dem Erbe eines Hauses kommen nicht selten neue Pflichten und Verantwortungen auf einen Erben zu. Um die richtigen Entscheidungen zu treffen, kann eine juristische Fachberatung hilfreich sein.

Ein Haus als Erbe – was ist zu beachten?

Ein Haus kann aufgrund eines Testaments oder durch gesetzliche Erbfolge geerbt werden. Zu unterscheiden ist der Alleinerbe von dem Miterben, der Teil einer Erbengemeinschaft ist. Dem Alleinerbe fällt der Nachlass alleine zu. Die Miterben als Erbengemeinschaft erben gemeinschaftlich, d.h. sie können auch über eine Immobilie nur als Einheit bestimmen.

Wer als Alleinerbe erbt, wird unmittelbar alleiniger Rechtsnachfolger, wenn er das Erbe annimmt – d.h. er hat Anspruch auf den gesamten Nachlass, erbt aber gleichzeitig auch alle Pflichten des Erblassers, die damit einhergehen.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber entschieden, dass jede Person das Erbe auch ausschlagen kann. Gerade bei einem Haus können die Pflichten so schwerwiegend sein, dass es eine Überlegung wert ist, das Erbe auszuschlagen.

Haus geerbt – annehmen oder ausschlagen?

Wer ein Haus geerbt hat, sollte sich sofort um alle Details dieser Immobilie kümmern. Wichtig zu wissen sind vor allem der Zustand des Hauses und eventuelle Kreditbelastungen, die damit einhergehen. Ist der Hauskredit noch nicht abbezahlt, kann das Erbe eine hohe Belastung sein. Auch ein sehr schlechter Zustand kann so belastend sein, dass die Nachteile des Erbes den Vorteilen überwiegen.

Wer sich entscheidet, das Erbe auszuschlagen, muss schnell reagieren: Im Normalfall beträgt die Frist nur 6 Wochen. Für lange Überlegungen verbleibt keine Zeit.

Im Zweifelsfall kann professionelle Beratung den Prozess erleichtern.

Erbe annehmen – und dann?

Wer sich dafür entscheidet, das Erbe anzunehmen, sollte sich über die nächsten Schritte Gedanken machen: Welche steuerlichen Regelungen sind zu beachten? Soll das Haus dem Eigenbedarf dienen, vermietet oder verkauft werden?

Wer als Kind des Erblassers die Immobilie behält und wenigstens 10 Jahre selber darin wohnen bleibt, profitiert von einer steuerlichen Befreiung.

Beachtet werden muss in jedem Fall auch die Grundbuchänderung. Diese ist auch dann fällig, wenn das Haus für den Eigenbedarf genutzt wird.