Anwalt Erbschaft Berlin

Anwalt Erbschaft Berlin – Sie möchten für den Fall Ihres Ablebens Vorkehrungen treffen und fragen sich nun, wie Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche in eine rechtlich wirksame Form bringen können?

Anwalt Erbschaft – Jetzt anrufen und beraten lassen:

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Dann lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin beraten.

Anwalt Erbschaft Berlin – Was genau bedeutet Erbschaft eigentlich?

Anwalt Erbschaft Berlin

Anwalt Erbschaft Berlin

Eine Erbschaft wird im deutschen Recht auch als Nachlass bezeichnet und beschreibt die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die beim Erbfall auf einen oder mehrere Erben übergehen.

Von der Erbschaft sind sowohl das gesamte aktive, als auch das gesamte passive Vermögen des Erblassers umfasst. Die potentiellen Erben haben die Wahl, ob sie die Erbschaft annehmen möchten oder nicht.

Passt die gesetzliche Erbfolge zu meinen Bedürfnissen oder sollte ich ein Testament errichten?

Gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman können Sie überlegen, welche Personen Sie beim Greifen der gesetzlichen Erbfolge beerben würden und ob Sie mit dieser Erbfolge einverstanden sind.

Wenn Sie andere Personen als Ihre gesetzlichen Erben bedenken möchten, dann sollten Sie eine letztwillige Verfügung aufsetzen. Welche Formen diese letztwillige Verfügung haben kann und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Arten mit sich bringen, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin bei einem persönlichen Gespräch erläutern.

Erbschaft ausschlagen – Was gilt es zu bedenken?

Sollten Sie kürzlich davon erfahren haben, dass Sie als Erbe benannt wurden, ob testamentarisch oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, dann stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Zunächst sollten Sie sich darüber informieren, ob der Nachlass überschuldet ist.

Trifft dies zu und Sie möchten das Erbe daher ausschlagen, dann müssen Sie dies entweder persönlich gegenüber dem Nachlassgericht machen oder alternativ Ihre Erklärung zur Ausschlagung des Erbes vor einem Notar beurkunden lassen und diese dann dem zuständigen Gericht zukommen lassen.

Ausgeschlagen werden muss die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem Sie von der Erbschaft erfahren haben.