Erbfolge ohne Testament

Erbfolge ohne Testament – Gibt es kein Testament, regelt das deutsche Erbrecht die gesetzliche Erbfolge.

Diese legt fest, in welcher Reihenfolge die verbliebenen Verwandten erben und welchen Sonderstatus ein verbliebener Ehegatte erhält.

Grundsätzliches über die Erbfolge ohne Testament

Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet zwischen Erben erster, zweiter, dritter, vierter, fünfter und fernerer Ordnung. Diese Verbliebenen erben der Reihe nach. Ein Erbe einer höheren Ordnung schließt alle Erben der folgenden Ordnungen aus. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können neben oder anstatt der Verwandten erben.

Für die Erben der ersten drei Ordnungen gilt: Ist einer der Erben verstorben, erben dessen Abkömmlinge. Hat ein Verstorbener z.B. eine Tochter gehabt, die selbst verstorben ist, aber ebenfalls ein Kind hat, so erbt dieses Kind das, was die Tochter geerbt hätte.

Wer gehört zu welcher Ordnung?

Die gesetzliche Erbfolge findet sich in den §§1924 BGB ff. Demnach erben zunächst die Kinder des Verstorbenen bzw. die Enkel und Urenkel. Sie sind Erben der ersten Ordnung. Sind keine Kinder vorhanden, dann erben die Eltern und deren Abkömmlinge, d.h. Geschwister bzw. Nichten und Neffen. Sie sind Erben zweiter Ordnung. Nach ihnen erben Großeltern bzw. die Abkömmlinge der Großeltern (Erben dritter Ordnung).

Urgroßeltern sowie deren Abkömmlinge erben als nächste in der Rangfolge (Erben vierter Ordnung). Erben der fünften und ferneren Ordnung sind die Ururgroßeltern bzw. entferntere Vorfahren und deren Abkömmlinge. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls kein Verwandter oder Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner mehr am Leben, tritt das Erbrechts des Staates in Kraft.

Sonderrecht des Ehepartners

Der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner erhält per Gesetz einen Pflichtteil am Erbe. Sind Erben der ersten Ordnung vorhanden, erbt der Ehepartner ein Viertel. Sind Erben der zweiten Ordnung oder Großeltern am Leben, so erbt der Ehepartner neben ihnen die Hälfte.

Sind Erben einer ferneren Ordnung vorhanden, so erbt der Ehepartner alleine.Wenn nur noch entfernte Verwandte vorhanden sind, gestaltet sich die Erbfolge oftmals kompliziert. Bei Unsicherheiten oder Uneinigkeiten kann ein Rechtsbeistand Klarheit verschaffen und zur Konfliktlösung beitragen.