Erbrecht Immobilien

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Viele Nachlässe enthalten als Vermögenswerte Immobilien und Grundstücke.

Immobilien zählen in der Regel zu den wertvollsten und häufig auch emotional bedeutensten Vermögenswerten des Nachlasses.

Doch das “Erben” und “Vererben” einer Immobilie kann sich durchaus kompliziert gestalten.

Daher sollten Sie sich in jedem Fall den Rat eines Rechtsanwalts für Erbrecht einholen.

Wie werde ich als Erbe zum Eigentümer einer Immobilie?

Der oder die Erben, unabhängig davon ob nach gesetzlicher oder nach gewillkürter Erbfolge, erhalten mit dem Erbfall die rechtliche Stellung als Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet, dass sie zu Eigentümern aller Nachlassgegenständen werden. Auch etwaige Immobilien zählen zu den Nachlassgegenständen.

Bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht diese Eigentümereigenschaft. Allerdings sind ab diesem Zeitpunkt die Eintragungen im Grundbuch nicht mehr korrekt und können durch einen Antrag auf Grundbuchberichtigung angepasst werden.

Die Vererbung einer Immobilie im Erbrecht

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman kann Sie zu allen Fragen rund um die Vererbung einer Immobilie ausführlich beraten. Durch eine klug gestaltete letztwillige Verfügung kann Streit unter den Erben vermieden und ein Verkauf der Immobilie vermieden werden.

Denn erben mehrere Personen als Erbengemeinschaft ein Haus oder eine Eigentumswohnung, dann könnte eine Uneinigkeit der Erben zu einem Verkauf der Immobilie führen.

Haben Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Teilhabe an einer Immobilie?

Wurden nahe Angehörige enterbt, dann haben sie unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil. Gehört eine Immobilie zum Nachlass stellt sich die Frage, ob auch die Pflichtteilsberechtigten einen Anspruch auf Teilhabe an der Immobilie haben. Doch dies ist nicht der Fall.

Den Pflichtteilsberechtigten steht lediglich ein Anspruch gegenüber den Erben auf die Zahlung des Pflichtteils in Geld zu. Der Anspruch bemisst sich nach der Gesamthöhe des Nachlasses und muss genau beziffert werden.

Weitere Fragen zum Thema Erbrecht und Immobilie kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.