Pflichtteil einklagen Berlin

Pflichtteil einklagen Berlin – Wer durch eine letztwillige Verfügung enterbt wurde und pflichtteilsberechtigt ist, dem steht ein Anspruch auf den Pflichtteil gegenüber dem oder den Erben zu.

Doch verweigern die Erben die Auszahlung des Pflichtteils oder bieten sie nur eine zu geringe Summe an, dann kann der Pflichtteil durch den Berechtigten notfalls auch eingeklagt werden.

Wann kann ein Pflichtteil eingeklagt werden?

Ein Pflichtteil kann dann eingeklagt werden, wenn der Erbfall eingetreten ist, eine Pflichtteilsberechtigung vorliegt, der Anspruch noch nicht verjährt ist und der oder die Erben sich weigern, dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten nachzukommen.

Doch schon zu einem früheren Zeitpunkt, und zwar bei der Auskunftseinholung des Pflichtteilsberechtigten zur Höhe des Nachlasses, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden, wenn der Erbe oder die Erbengemeinschaft seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Wie Sie Ihre Pflichtteilsansprüche gerichtlich sowie außergerichtlich am geschicktesten durchsetzen, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman ausführlich in einem Gespräch darlegen.

Wie wird der Pflichtteil eingeklagt?

Im Hinblick auf die gerichtliche Durchsetzung des Pflichtteils müssen zwei verschiedene Klagearten voneinander unterschieden werden. Zum einen die sogenannte Stufenklage, welche drei verschiedene, auf einander aufbauende juristische Vorgehen beinhaltet und die Pflichtteilsklage.

Durch die Stufenklage können Sie nicht nur Ihren Zahlungsanspruch geltend machen, sondern auch Ihren Auskunftsanspruch hinsichtlich der Höhe des Nachlasses durchsetzen.

Kennen Sie als Pflichtteilsberechtigter bereits die genaue Höhe des Nachlasses und Ihres Pflichtteils, dann bietet sich die Pflichtteilsklage an. Mit ihr können Sie Ihren Zahlungsanspruch gerichtlich geltend machen.

Ihr Rechtsanwalt setzt Ihre Ansprüche für Sie durch

Ganz egal, ob Sie Ihren Anspruch auf den Pflichtteil gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen möchten, Sie sollten die Hilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht aus Berlin in Anspruch nehmen. Mordechay Goldman wird sich für Sie mit den Erben auseinander setzen und die Pflichtteilsklage fristgerecht bei dem dafür zuständigen Gericht für Sie einreichen.

Was im Rahmen solch einer Klage auf Sie zukommt, erläutert Ihnen Ihr Rechtsanwalt selbstverständlich ebenfalls.