Alleinerbe Pflichtteil

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Alleinerbe Pflichtteil – Um zu verhindern, dass andere Verwandte an den Nachlass kommen, setzen einige Menschen einen Alleinerben ein.

Das ist in vielen Fällen ein verbliebener Ehepartner, kann aber im Prinzip jede beliebige Person sein. Probleme kann es jedoch bezüglich eines Pflichtteilsanspruchs anderer Verwandter geben.

Wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Damit nahestehende Verwandte und Lebensgefährten nicht vom Erbe ausgeschlossen werden, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Nachlasses.

Alleinerbe Pflichtteil

Alleinerbe Pflichtteil – abb. 2

Dieser Pflichtteil steht dem Ehepartner bzw. dem eingetragenen Lebenspartner sowie den Abkömmlingen des Verstorbenen zu.

Sind keine Abkömmlinge (also Kinder und Enkel) vorhanden, dann erben auch die Eltern einen Pflichtteil.

Der Alleinerbe muss den Pflichtteil den jeweiligen Personen herausgeben. Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich nach der Hälfte des Anteils, den die Erben ohne Enterbung bekommen hätten.

Kinder oder Lebenspartner als Alleinerbe?

Ist der Alleiniger Erbe ein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner oder eines der Kinder des Verstorbenen, muss er trotzdem den Pflichtteil der anderen Pflichtteilsberechtigten herausgeben. Das gilt für alle Kinder des Verstorbenen.

Ein Ehepartner, der als alleiniger Erbe zurück bleibt, muss also sowohl den eigenen Kindern als auch den Kindern aus erster Ehe oder unehelichen Kindern des Partners einen Pflichtteil herausgeben, sofern diese Kinder ihn einfordern.

Alleinerbe Pflichtteil – Ausnahmefälle

In wenigen Ausnahmefällen kann durch eine letztwillige Verfügung ein Alleinerbe eingesetzt und der Pflichtteil anderer Verwandter ausgeschlossen werden. Das gilt jedoch nur in wenigen speziellen Situationen und muss auch im letzten Willen begründet werden.

Hat ein Pflichtteilsberechtigter z.B. ein gegen den Erblasser gerichtetes Vergehen oder ein Verbrechen begangen, kann auch sein Pflichtteil ausgeschlossen werden. Das Ausschließen eines Erben kann schnell zu Streitigkeiten führen.

Anwaltliche Beratung ist daher bereits im Vorfeld sinnvoll. In Fällen, in denen auch ein Pflichtteil ausgeschlossen werden soll, sollte ein Anwalt unbedingt hinzu gezogen werden und die rechtliche Situation prüfen.

Der Pflichtteilsausschluss ist schwierig und über seine Rechtmäßigkeit muss im Einzelfall entschieden werden.