Alleinerbe Pflichtteil Geschwister

Alleinerbe Pflichtteil Geschwister – Jetzt anrufen und beraten lassen:

Telefon 030-355 13 258

Oder senden Sie uns eine eMail an info@Anwalt-Erbrecht-Berlin24.de

Alleinerbe Pflichtteil Geschwister – Hat ein Erblasser eine Person zum Alleinerben ernannt, stellt sich die Frage, ob den Geschwistern des Erblassers ein Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben zusteht.

Bei dieser Frage müssen zwei Fälle voneinander unterschieden werden. Genaueres zu diesem Thema können Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman erfahren.

Kind des Erblassers wird zum Erben

Kinder eines Erblassers gehören grundsätzlich zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen. Soll eines der Kinder zum Alleinerben werden, dann entsteht für mögliche andere Kinder, also die Geschwister des Erben, ein Anspruch auf den Pflichtteil. Denn die weiteren Kinder wurden dadurch von den Eltern enterbt und gehören zudem zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

Sie können Ihren Anspruch gegenüber ihrem Bruder oder Schwester geltend machen.

Steht den Geschwistern des Erblassers der Pflichtteil zu?

Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass die Geschwister des Erblassers ihren Pflichtteil verlangen.

Alleinerbe Pflichtteil Geschwister

Alleinerbe Pflichtteil Geschwister

Brüder und Schwester eines Erblassers gehören grundsätzlich jedoch nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen.

Selbst dann, wenn die Geschwister der verstorbenden Person die einzigen noch lebenden Verwandten sind und eine dritte Person zum Alleinerben benannt wurde, steht den Brüdern und Schwestern kein Anspruch auf den Pflichtteil zu.

Lediglich die Enterbung von Abkömmlingen des Erblassers, seines Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners oder der Eltern des Verstorbenen führen zur Entstehung eines Pflichtteilsanspruchs.

Alleinerbe Pflichtteil Geschwister – Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie im Pflichtteilsrecht

Sollten Sie Fragen zum Thema Pflichtteilsrecht der Geschwister haben, dann wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman. Ihr Anwalt kann Sie darüber informieren, welchen Familienmitgliedern im Falle einer Enterbung ein Anspruch auf den Pflichtteil zusteht und wie Sie diesen Pflichtteilsanspruch durchsetzen.

Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich können Sie sich bundesweit von Ihrem Anwalt für Erbrecht vertreten lassen.

Er unterstützt Sie bei der Ermittlung der Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs sowie der Einforderung der Summe gegenüber dem oder den Erben. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin.