Berliner Testament ausschlagen

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Ein Berliner Testament ist immer noch die Standard-Erbregelung bei vielen verheirateten Paaren und solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Das gemeinschaftliche Testament soll für Absicherung sorgen, kann aber auch Nachteile mit sich bringen.

In manchen Fällen kann daher eine Ausschlagung sinnvoll sein.

Berliner Testament ausschlagen

Eine Ausschlagung bedeutet, dass das Erbe nicht angetreten wird. Nach der Ausschlagung folgt entweder ein Ersatz- bzw. Schlusserbe oder die Erben der gesetzlichen Erbfolge.

Auch der durch ein Berliner Testament erhaltene Nachlass kann ausgeschlagen werden. In den meisten Fällen werden in dieser Testamentsform die gemeinsamen Kinder (oder die Kinder eines Partners) als gemeinschaftliche Schlusserben eingesetzt.

Nach Ausschlagung des Erbes durch den verbliebenen Partner erben dann die Schlusserben.

Schlusserben können das Erbe ebenfalls ausschlagen (z.B. weil es nachteilig ist), jedoch erst nachdem der erste Erbe ausgeschlagen hat oder wenn sie aufgrund seines Todes erben.

Steuerliche Vorteile

Wird durch ein Berliner Testament ein besonders hohes Vermögen erhalten, kann es sein, dass hohe Steuern anfallen. Um diese Steuerfalle zu umgehen, kann eine Ausschlagung eine gute Lösung sein.

Der verbliebene Partner kann z.B. mit den Schlusserben eine Abfindung gegen die Ausschlagung des Erbes regeln. Der Schlusserbe würde dann den Nachlass erhalten.

Die Abfindung kann nach individuellem Sicherungsbedürfnis geregelt werden und z.B. den Nießbrauch oder sogar die Übertragung der Rechte an einem Grundstück beinhalten.

Wie hoch die steuerlichen Vorteile sind, muss im Einzelfall berechnet werden.

Fristen und praktische Schwierigkeiten

Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist nur sechs Wochen (vgl. §1944 BGB). Der Erbe muss also schnell handeln. Steuerliche Berechnungen und Abfindungsregelungen in dieser Zeit vollständig zu klären und zu erfassen, kann ein schwieriges Unterfangen werden.

In vielen Fällen ist es ratsam, sich augenblicklich anwaltliche Beratung einzuholen, um sicherzugehen, dass auch in kurzer Zeit möglichst viele Details besprochen und bedacht werden.

Alternativ können steuerliche Nachteile auch durch die Geltendmachung des Pflichtteils des Schlusserben ausgeglichen werden. Auch solche Einzelheiten können mit einem Anwalt geklärt werden.