Berliner Testament ändern

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Das sogenannte Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament zwischen zwei Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern, indem sich die beiden Partner gegenseitig als Alleinerbe einsetzen.

Für den Fall, dass auch der zweite Partner stirbt, wird ein Dritter als Erbe des Nachlasses eingesetzt.

Berliner Testament zu Lebzeiten ändern

Beziehungen gehen manchmal in die Brüche oder durchleben schwierige Phasen – so kommt es auch vor, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ein Berliner Testament schon zu Lebzeiten ändern wollen. Gemeinschaftlich können sie dies nach den Regelungen der §§2254 ff BGB.

Das Testament kann dann vollkommen oder nur in Teilen verändert werden.

Möchte nur einer der Beteiligten das Testament ändern, geht das zu Lebzeiten nur dann, wenn sich beide Partner zuvor ein einseitiges Widerrufs- oder Änderungsrecht eingeräumt haben. Wurde eine solche Abmachung nicht getroffen, kann kein Partner das Testament einseitig verändern.

Änderungen nach dem Todesfall

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Berliner Testament auch nach dem Todesfall noch zu Teilen geändert werden. Z.B. kann ein Ehepartner Änderungen bzgl. des Schlusserben vornehmen, sollte sich dieser Verfehlungen geleistet haben, die den Erblasser zu diesem Änderungswunsch veranlassen.

Berliner Testament ändern

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Das geht jedoch nur dann, wenn sich der Schlusserbe so schwere Verfehlungen geleistet hat, dass diese auch zu einem Entzug des Pflichtteils führen könnten (vgl. §2271 BGB).

Solche Verfehlungen sind vorwiegend schwere Straftaten zulasten des Erblassers oder einer nahestehenden Person.

Davon abgesehen kommt nur noch eine Anfechtung des Testaments in Betracht. Eine solche Selbstanfechtung kann z.B. geschehen, wenn der verbliebene Partner neu heiratet.

Was passiert bei einer Scheidung?

Viele Partner möchten das Berliner Testament ändern, sobald sie sich trennen. Ohne weiteres ist eine Änderung aufgrund einer einfachen Trennung jedoch nicht möglich. Wird die Scheidung eingereicht oder sind die Partner bereits geschieden, wird das Testament jedoch ungültig. Anders ist dies nur, wenn die Partner im Vorfeld ebenfalls festgehalten haben, dass das Testament auch im Falle einer Scheidung seine Wirksamkeit behalten soll.

Das Berliner Testament ist für viele Paare eine gute Möglichkeit der gegenseitigen Absicherung, allerdings unterschätzen einige Menschen auch die Gebundenheit dieser Verfügung.

Im Zweifelsfall ist es daher ratsam zuvor einen Anwalt zur Beratung einzuschalten.