Berliner Testament Alternative

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Um sich gegenseitig als Alleinerben aufzusetzen, wählen einige Paare die Möglichkeit des sogenannten Berliner Testaments – ein gemeinschaftliches Testament, welches nur von verheirateten Paaren oder solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, aufgesetzt werden kann.

Dieses Testament hat jedoch auch eine sehr starke Bindungswirkung, die nicht für alle Paare ideal ist.

Es kann daher ratsam sein, sich über etwaige Alternativen zu informieren.

Berliner Testament – Alternative Ehevertrag

Eine gute Alternative zum Berliner Testament kann der Erbvertrag sein.

Berliner Testament Alternative

Berliner Testament Alternative

Auch durch den Erbvertrag können sich Partner gegenseitig als Erben einsetzen – der Unterschied zum Berliner Testament besteht meist darin, dass sich die Partner gegenseitig als Vorerben einsetzen.

Die gemeinsamen Kinder werden in der Regel als Nacherben eingesetzt. Wirtschaftlich ist der verbliebene Partner auf die Art dennoch abgesichert, da er den Nachlass nutzen kann, bis er stirbt und die Kinder als Nacherben das Erbe antreten.

Die Nacherben können sich durch den Erbvertrag auch verpflichten, vorerst auf ihren Pflichtteil zu verzichten.

Ähnliche Lösungen können mit einem einfachen Testament und einer Vor- und Nacherbe-Regelung erreicht werden. Der Vorerbe kann in der Nutzung des Nachlasses nur geringfügig eingeschränkt sein.

Berliner Testament – Alternative Nießbrauch

Eine zweite Alternative dreht sich um die Nießbrauchregelung. Dabei können die Kinder als Erben eingesetzt werden und dem verbliebenen Partner kann gleichzeitig ein Nießbrauchrecht eingeräumt werden.

Das heißt, er hat im Todesfall Nutzungsrechte am Nachlass, die z. B. auch das Einbehalten von Mieteinnahmen beinhalten. Eine wirtschaftliche Absicherung in einem gewissen Rahmen ist also auch durch diese Regelung erreichbar.

Welche Lösung ist die beste?

Das Berliner Testament ist für viele Paare immer noch Standard. Die Nachteile liegen vor allem in der starken Bindungswirkung für beide Partner. Auch steuerrechtlich können Nachteile entstehen und Pflichtteilsanforderungen sind regelmäßig möglich.

Die Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments sind daher gründlich abzuwiegen. Das gleiche gilt jedoch auch für die anderen beiden Alternativen.

Einige Paare wünschen sich gerade eine starke Bindungswirkung oder möchten keine Einschränkungen im Nutzungsrecht hinnehmen. Der Gang zum Anwalt ist daher für viele Paare empfehlenswert.

Ein Anwalt, der im Erbrecht spezialisiert ist, kann die Vor- und Nachteile aller Möglichkeiten durchgehen und die individuell sinnvollste Lösung mit ausarbeiten.