Berliner Testament Erbe verstorben

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Was passiert, wenn der Erbe eines Berliner Testaments vor dem eigentlichen Erblasser verstirbt?

Denn hat der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung seinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eingesetzt, dann hinterlässt der Todesfall zunächst eine große Lücke und Ratlosigkeit bei den Hinterbliebenen.

Erster Erbfall bei Berliner Testament zunächst unkompliziert

Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in der Regel gegenseitig zu Alleinerben ein.

Nach dem zweiten Erbfall werden zumeist die Nachkommen zu Schlusserben bestimmt. Stirbt also im Falle des Vorliegens eines Berliner Testaments einer der Ehegatten, dann gibt es zunächst keine Probleme.

Denn egal, welcher Ehepartner zuerst verstirbt, das Berliner Testament greift in beiden Fällen.

Erbe verstirbt vor dem Erblasser – Was passiert?

Verstirbt der in einer letztwilligen Verfügung festgelegte Erbe vor dem Erblasser und ist im Testament keine Ersatzerbenregelung festgelegt worden, dann kann die Erbfolge in der Folge unterschiedlich geregelt werden.

Gibt es mehrere Erben, dann besteht gemäß § 2094 BGB die Möglichkeit, dass der frei gewordene Erbteil unter den übrigen Erben verteilt wird bzw. die übrigen Erbteile “anwachsen”.

Solch eine Anwachsung ist aber nur dann möglich, wenn der Erblasser in seinem Testament die gestzliche Erbfolge ausdrücklich oder konkludent durch seine letztwillige Verfügung ausgeschlossen hat.

Alternativ kommen nach dem § 2069 BGB die Abkömmlinge des vorverstorbenen Erben dann als Ersatzerben in Betracht, wenn der Erblasser wiederum einen seiner Abkömmlinge zum Erben benannt hat.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie umfassend

Wenn Sie sich zum Thema Berliner Testament und Erbe verstorben informieren möchten, dann sollten Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman wenden. Dieser kann Sie nicht nur über die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments informieren, sondern Ihnen auch erläutern, wie Sie eine Ersatzerbenregelung in Ihr Testament aufnehmen können.

Dadurch sind Sie noch besser für den Fall Ihres Todes gerüstet und können selbst über Ihre Erbfolge bestimmen.