Rechtsanwalt Erbe

Rechtsanwalt Erbe – Sie möchten sich über das Thema Erbe und Erbschaft informieren und fragen sich, welche Rechte und Pflichten im Falle einer Erbschaft auf Sie zukommen werden?

Dann kann Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman Sie umfassend über dieses Thema informieren.

Was genau ist ein Erbe eigentlich?

Im deutschen Erbrecht versteht man unter dem Begriff des Erbes zwei unterschiedliche Dinge. Zum einen wird als Erbe bzw. als Nachlassempfänger diejenige Person verstanden, auf die im Falle eines Erbfalls das Vermögen der verstorbenden Person übergeht.

Zum anderen wird der Begriff des Erbes auch als Synonym für die Erbschaft verwendet.

In diesem Kontext beschreibt der Begriff das gesamte Vermögen des Erblassers. Desweiteren zählen auch etwaige Schulden des Erblassers zu einer Erbschaft.

Erbe und Vermächtnis – Wo liegt der Unterschied?

Für rechtliche Laien erscheinen diese Begriffe zunächst eine ähnliche Bedeutung zu haben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Im Gegensatz zum Erbe erhält ein Vermächtnisnehmer lediglich einen einzelnen Nachlassgegenstand, ohne dass er dadurch die Stellung eines Erben erhält.

Die Herausgabe des Vermächtnisgegenstandes kann nicht gegenüber dem Nachlassgericht geltend gemacht werden, vielmehr entsteht durch das Vermächtnis ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen Vermächtnisnehmer und Erbe.

Das Vermächtnis muss also gegenüber dem rechtmäßigen Erben eingefordert werden.

Wie wird das Erbe ausgeschlagen?

Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte, weil sie möglicherweise überschuldet ist, der muss diese innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Das zuständige Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Alternativ können Sie die Ausschlagungserklärung aber auch am Amtsgericht Ihres Wohnortes abgeben, falls Sie weit entfernt leben. Für die Entscheidung, ob Sie das Erbe ausschlagen möchten, haben Sie sechs Wochen, ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie von der Erbschaft erfahren haben, Zeit.

Mehr zum Thema Erbe erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.