Berliner Testament Bindungswirkung

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Das Berliner Testament zählt unter Eheleuten zu den beliebtesten Arten der letztwilligen Verfügung.

Durch ein Berliner Testament soll der zuletzt versterbende Ehegatte finanziell abgesichert werden und das Familienvermögen erhalten bleiben.

Doch durch die hohe Bindungswirkung des Berliner Testaments gibt es einige Fallstricke bei dieser Testamentsform zu beachten.

Welche Bindungswirkung entfaltet ein Berliner Testament?

Haben die Eheleute in ihrem gemeinschaftlichen Testament wechselbezügliche Verfügungen getroffen, entwächst hieraus bereits eine starke Bindungswirkung.

Wird solch eine wechselbezügliche Verfügung widerrufen oder wird aus anderen Gründen nichtig, dann hat das in der Regel auch die Nichtigkeit der anderen Verfügung zur Folge.

Will einer der Ehegatten zu Lebzeiten des anderen ein neues Testament errichten und dadurch seine wechselbezüglichen Verfügungen aufheben, dann ist dies nicht so ohne weiteres möglich.

Denn nur durch eine notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten kann wechselbezügliche Verfügungen wirksam widerrufen.

Widerrufsrecht erlischt mit Tod des zuerst verstorbenen Ehegatten

Die starke Bindungswirkung des Berliner Testaments zeigt sich vor allem mit dem Tod des ersten Ehepartners. Denn mit dem ersten Erbfall erlischt das Recht zum Widerruf für den überlebenden Ehepartner.

Das heißt, dass der überlebende Ehepartner nach dem ersten Erbfall in der Regel keine eigenen Verfügungen von Todes wegen mehr treffen kann.

Nur bestimmte Teilanordnungen sind von dieser Regel ausgenommen. Nur dann, wenn die Ehepaare oder eingetragenen Lebenspartner einen Änderungsvorbehalt in ihr Berliner Testament mit aufgenommen haben oder wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt, kann die Bindungswirkung des Berliner Testaments aufgehoben werden.

Ausführliche Beratung von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht

Da die Entscheidung für die Errichtung eines Berliner Testaments weitreichende rechtliche Folgen hat, sollten Sie sich im Vorfeld dieser Entscheidung ausführlich von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman beraten lassen.

Ihr Rechtsanwalt führt Ihnen die Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments vor Augen und überlegt gemeinsam mit Ihnen, ob ein Berliner Testament in Ihrem Fall sinnvoll ist.