Berliner Testament BGB

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Unter dem Begriff des Berliner Testament wird ein gemeinschaftliches Testament bzw. ein Ehegattentestament bezeichnet, bei dem sich die Ehegatten oder die eingetragenen Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Etwaige gemeinsame Kinder werden bei einem Berliner Testament zu Schlusserben benannt.

Das bedeutet, sie erben erst nach dem Tod des zweiten Erblassers bzw. Elternteils.

Was ist das Ziel des Berliner Testaments und für wen ist es geeignet?

Die Errichtung eines Berliner Testaments soll sicherstellen, dass der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner seinen gewohnten Lebensstandard halten und keine Vermögenswerte wie Immobilien veräußern muss.

Würde beispielsweise die gesetzliche Erbfolge greifen, dann müssten die Vermögenswerte des Nachlasses unter den Erben aufgeteilt und etwaig vorhandene Immobilien wohl möglich verkauft werden, um die Ansprüche jedes Erben zu befriedigen.

Diese Zersplitterung des ehelichen Vermögens kann durch ein Berliner Testament verhindert werden.
Regelungen zum Berliner Testament finden sich unter anderen in den §§ 2247, 2265, 2267 BGB.

Wie wird ein Berliner Testament errichtet

Gemäß § 2247 BGB wird ein Berliner Testament wirksam errichtet, wenn einer der Ehepartner die letztwillige Verfügung in der vorgeschriebenen Form erstellt und die gemeinschaftliche Erklärung anschließend von beiden Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern unterschrieben wird.

Außerdem muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Datum in Form von Tag, Monat und Jahr auf dem Dokument vermerkt wird. Zudem darf der Ort der Unterzeichnung des Berliner Testaments nicht fehlen.

Vor- und Nachteile des Berliner Testaments

Bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman können Sie sich umfassend zum Thema Berliner Testament informieren lassen. Ihr Anwalt kann Ihnen alle relevanten Vorschriften des BGB zu diesem Themenkomplex erläutern und Ihnen auch die Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments aufzeigen.

Gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt Mordechay Goldman können Sie außerdem besprechen, ob die Integration eines Pflichtteilsstrafklausel in Ihrem Fall Sinn macht und wie es sich mit dem Änderungsvorbehalt des Berliner Testaments verhält.