Berliner Testament Einheitslösung

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Das Berliner Testament ist bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern eine beliebte Form des gemeinschaftlichen Testaments.

Bei dieser Form des gemeinschaftlichen Testaments können Eheleute sich nicht nur gegenseitig zu Alleinerben bestimmem, sondern auch darüber entscheiden, wer den zuletzt versterbenden Partner beerben soll.

In diesem Zusammenhang werden die Einheitslösung und die Trennungslösung voneinander unterschieden.

Was ist die Einheitslösung beim Berliner Testament?

Bei der Einheitslösung setzen sich die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben ein. Und zwar in Form eines Vollerben. Vollerbe bedeutet, dass der überlebende Ehepartner den gesamten Nachlass des Erstversterbenden erhält.

Der Nachlass geht vollständig in sein Vermögen über. Er kann damit ganz nach seinem Belieben verfügen. Theoretisch könnte er das gesamte Vermögen auch aufbrauchen.

Was bedeutet die Einheitslösung in Bezug auf die Schlusserben?

Bei der Einheitslösung des Berliner Testaments erhalten die sogenannten Schlusserben nach dem Tod des zweiten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner dessen Vermögen. Bei der Einheitslösung werden etwaige Schlusserben, wie die Kinder, in Bezug auf den ersten Erbfall erst einmal enterbt.

Grundsätzlich steht ihnen natürlich beim ersten Erbfall der Pflichtteil zu.

Um dies zu verhindern, wird in viele Berliner Testamente eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel mit aufgenommen.

Was ist der Unterschied zwischen der Trennungs- und der Einheitslösung?

Im Gegensatz zur Einheitslösung wird bei der Trennungslösung eine Vor- und Nacherbfolge vereinbart. Die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner setzen sich gegenseitig zu Vorerben ein und eine oder mehrere dritte Personen zu Nacherben.

Im Gegensatz zur Einheitslösung verfügt der überlebende Ehegatte über zwei getrennte Vermögensmassen, wobei der Nachlass des zuerst verstorbenen Ehepartners nicht Teil des Vermögens des zweiten Ehepartners wird.

Wenn Sie mehr über die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Trennungs- und der Einheitslösung erfahren möchten, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.

Dieser wird Sie beraten, welche Ausgestaltungen des Berliner Testaments für Sie und Ihre Familie besser geeignet sind.