Berliner Testament Pflichtteil Berlin

Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein.

Die Kinder der Testierenden werden bei dieser Form der letztwilligen Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen und haben zu diesem Zeitpunkt lediglich einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Erst dann, wenn beide Elternteile verstorben sind, werden die Kinder zu sogenannten Schlusserben.

Was geschieht bei einem Berliner Testament mit dem Pflichtteil?

Berliner Testament PflichtteilGrundsätzlich haben Abkömmlinge eines Erblassers, der seinen Ehepartner im Rahmen eines Berliner Testaments zum Alleinerben bestimmt hat, nach dem ersten Erbfall einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils.

Häufig enthalten Berliner Testamente jedoch eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel, welche den Pflichtteilsanspruch der Kinder einschränkt. Die Klausel soll die Kinder dazu bringen, beim ersten Erbfall noch nicht ihren Pflichtteil einzufordern.

Ziel dieser Pflichtteilsklausel ist es, dass der alleinerbende überlebende Ehegatte nicht in finanzielle Engpässe gerät oder gar vererbte Immobilien verkaufen muss, um der Zahlung des Pflichtteils nachzukommen.

Was ist Inhalt der Pflichtteilsstrafklausel und was bedeutet das ganz praktisch?

Inhalt der Pflichtteilsstrafklausel ist, dass, sollten die Kinder bereits nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen, sie für den zweiten Erbfall “enterbt” würden. Das würde bedeuten, sie bekämen auch nach dem zweiten Erbfall lediglich ihren Pflichtteil. Schlusserben eines Berliner Testaments sollten sich also genau überlegen, ob Sie ihren Pflichtteil einfordern oder nicht.

Lassen Sie sich zum Thema Pflichtteil und Berliner Testament beraten

Da die Entscheidung für oder gegen die Einforderung des Pflichtteils durch einen Schlusserben bei einem Berliner Testament nicht leichtfertig getroffen werden sollte, wenden Sie sich besser im Vorfeld an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Dieser kann mit Ihnen durchgehen und für Sie ermitteln, wie hoch Ihr Pflicht- bzw. Erbteil in den unterschiedlichen Konstellationen wäre. Erst durch ausreichende Informationen und Beratungen sind Sie in der Position, eine fundierte Entscheidung über Ihr weiteres Vorgehen treffen zu können.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin.