Erbe Enkel

Erbe Enkel – Enkelkinder können auf zwei verschiedene Arten erben: Entweder sie wurden in einer letztwilligen Verfügung bedacht oder sie treten das Erbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge an

Erbe als Enkel durch Testament

Wenn Großeltern ihre Enkel in jedem Fall beerben wollen, können sie das in einer letztwilligen Verfügung (z.B. Testament) so festhalten. Das Enkelkind erbt dann das, was die Verstorbenen in dieser Verfügung bestimmt haben. Ein Enkelkind kann als Alleinerbe oder als Miterbe eingesetzt werden.

Zu beachten ist dabei, dass andere Familienmitglieder einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben können (z.B. Kinder des Verstorbenen oder ein Ehegatte).

Den Pflichtteil kann z.B. auch ein Vater, der durch die Großeltern zugunsten seiner Tochter enterbt wurde, geltend machen.

Enkelkinder als gesetzliche Erben

Sind die Kinder des Verstorbenen tot, dann können Enkelkinder als gesetzliche Erben folgen. Sie sind dem Gesetz nach Erben erster Ordnung. Geregelt ist die gesetzliche Erbfolge in den §§1924 ff BGB. Das Enkelkind erbt dann, wenn ein Elternteil, dass eigentlich Erbe gewesen wäre, bereits verstorben ist.

Das Enkelkind tritt an seine Stelle. Das gilt auch, wenn das verstorbene Elternteil noch lebende Geschwister hat. Das Enkelkind tritt sowohl für den Pflichtteil als auch für eventuell testamentarisch vermachte Nachlassgegenstände an die Stelle des verstorbenen Elternteils.

Möchten die Großeltern das nicht, dann müssen sie testamentarisch einen Ersatzerben für diese Nachlassteile festhalten.

Minderjähriger Erbe

Aufgrund der Regelungen zum Minderjährigenschutz im deutschen Recht können minderjährige Enkelkinder das Erbe nicht ohne weiteres antreten. Sie können zwar dem Grundsatz nach rechtskräftige Erben werden, brauchen dazu aber regelmäßig die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Dies sind in der Regel die Eltern. Das gilt sowohl für testamentarisch bedachte Erben als auch für solche, die durch die gesetzliche Erbfolge einen Pflichtteil erhalten.

Wenn Enkelkinder anstelle der Kinder erben sollen, gibt es regelmäßig Schwierigkeiten und Streitereien.

Gerade in solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zur Unterstützung aufzusuchen. Dieser kann den Einzelfall besser beurteilen.