Berliner Testament Erbfolge

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Durch die Errichtung eines Berliner Testaments können Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner die gesetzliche Erbfolge umgehen und selbst festlegen, wer sie im Falle ihres Todes beerben soll.

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehegatten regelmäßig gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten einen oder mehrere Dritte zu Schlusserben bzw. zu Nacherben.

Die zwei Optionen im Berliner Testament

Grundsätzlich ist das Berliner Testament so ausgelegt, dass nach dem ersten Erbfall zunächst der überlebende Ehegatte zum Alleinerben wird. Anschließend werden dritte Personen, wie beispielsweise gemeinsame Kinder, zu Erben des Nachlasses.

Im Hinblick auf die gewünschte Erbfolge haben die Erblasser bei der Errichtung des Berliner Testaments nun zwei Optionen. Sie können sich für die sogenannte Einheitslösung entscheiden und den überlebenden Ehepartner zum Vollerben bestimmen.

Ihm steht damit der gesamte Nachlass zur freien Verfügung zu. Stirbt auch der zweite Ehegatte, dann steht das verbleibende Vermögen dem oder den Schlusserben zu. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit die Erbfolge des Berliner Testaments zu gestalten.

Erbfolge Berliner Testament – Vor- und Nacherben

Möglich ist es aber auch, dass der überlebende Ehepartner zum Vorerben wird. Das bedeutet, dass er das ihm vererbte Vermögen für die sogenannten Nacherben lediglich verwahrt, also nicht alleine über dieses Vermögen verfügen kann.

Mit dem Tod des zweiten Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners geht der Nachlass des zuerst verstorbenen Partners an die Nacherben über. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten Trennungslösung.

Vor- und Nachteile der Erbfolge erläutern lassen

Von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman können Sie sich die Vor- und Nachteile der einzelnen Gestaltungsinstrumente des Berliner Testaments erläutern lassen. Schilden Sie Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Ihre Wünsche im Hinblick auf die Erbfolge und er wird Ihnen seine Einschätzung mitteilen.

Durch die Errichtung eines Berliner Testaments haben Sie die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und selbst darüber zu bestimmen, wer Sie und Ihren Partner beerben soll.