Erbe bei Scheidung

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Wird eine Ehe geschieden, dann stellen die Ex-Partner oft die unterschiedlichsten Ansprüche aneinander.

Wichtiger Dreh- und Angelpunkt vieler Scheidungsverfahren ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Diese Vermögensaufteilung wird bei Ex-Partnern relevant, die während ihrer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

Erbschaft während der Ehe – Muss diese geteilt werden?

Es kommt häufiger vor, dass einer der Ehegatten oder sogar beide Ehepartner während einer bestehenden Ehe eine Erbschaft erhalten. Lebten die Ehegatten während dieser Zeit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, stellt sich die Frage wie diese Erbschaft im Hinblick auf den Zugewinnausgleich behandelt wird.

Der Gesetzgeber hat die Erbschaft jedoch zu einem sogenannten priviligierten Erwerb erklärt. Das bedeutet, dass der Ehepartner, welchem die Erbschaft während der Ehe zufällt, diese auch nach der Scheidung behalten darf.

Denn die Erbschaft zählt allein zum Vermögen des Erben und fließt somit auch nicht in den Zugewinnausgleich ein.

Erbschaft und Gütergemeinschaft

Wie Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutern kann, führt einzig der in einem Ehevertrag vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft dazu, dass sämtliches Vermögen der Ehegatten zu Gemeinschaftsvermögen wird, welches dann im Rahmen der Scheidung unter den Eheleuten aufgeteilt wird.

Bei weiteren Fragen zum Thema Erbe bei Scheidung wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin.

Letztwillige Verfügung im Falle einer Scheidung anpassen

Mit dem Thema Erbe bei Scheidung eng verknüpft ist außerdem die Modifikation einer der während der Ehe aufgesetzten letztwilligen Verfügung. Denn häufig setzen sich Ehepaare in einem Testament oder einem Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben ein. Ob Sie in einem solchen Fall Ihr Testament widerrufen werden sollte, besprechen Sie am besten ausführlich mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erb- und Familienrecht.

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erlischt übrigens bereits mit der Rechtshängigkeit einer Scheidung und nicht erst mit vollständig vollzogener Scheidung.

Vor Rechtshängigkeit der Scheidung können allerdings noch erbrechtliche Ansprüche unter den Eheleuten bestehen.