Berliner Testament bei Hausbesitz

Berliner Testament bei Hausbesitz – Jetzt anrufen und beraten lassen:

Telefon 030-355 13 258

Oder senden Sie uns eine eMail an info@Anwalt-Erbrecht-Berlin24.de

Das Berliner Testament, welches auch als Ehegatten- oder als gemeinschaftliches Testament bezeichnet wird, ist eine besondere Form der Nachlassregelung.

Bei dieser Form der letztwilligen Verfügung setzen sich die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben ein und etwaige Kinder werden zu Schlusserben bestimmt.

Gerade dann, wenn das Ehepaar eine Immobilie besitzt, die in Familienbesitz verbleiben soll, macht die Errichtung eines Berliner Testaments Sinn.

Warum ist ein Berliner Testament bei Hausbesitz sinnvoll?

Durch ein Berliner Testament soll sichergestellt werden, dass der länger lebende Ehepartner auch nach dem Tod des Erblassers finanziell gut versorgt ist. Dadurch, dass die Ehegatten sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und etwaige Nachkommen zusätzlich zu Schlusserben bestimmt werden, erhält der überlebende Ehepartner den gesamten Nachlass.

Selbstverständlich steht den Kindern dennoch schon nach dem ersten Erbfall ihr Pflichtteil zu. Gerade bei Familien, die eine Immobilie besitzen, kann die Errichtung des Berliner Testaments vorteilhaft sein. Denn erbt nur eine Person, dann muss ein eventuell vorhandenes Haus nicht zur Befriedigung der verschiedenen Erbansprüche veräußert werden.

Das Pflichtteilsrecht stellt beim Berliner Testament die größte Gefahr dar

Wer ein Berliner Testament errichtet, um ein Haus langfristig im Familienbesitz zu erhalten und den länger lebenden Ehepartner finanziell zu versorgen, der fürchtet unter Umständen die Pflichtteilsansprüche der Kinder.

Denn je nach Höhe des Nachlasses, kann die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs den Erben dennoch zum Verkauf der Immobilie zwingen.

In solch einem Fall kann es sinnvoll sein, eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in das Berliner Testament zu integrieren. Diese Strafklausel soll die Schlusserben davon abhalten, ihren Pflichtteil nach dem ersten Erbfall geltend zu machen.

Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie zum Thema Berliner Testament und Hausbesitz

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman kann Sie ausführlich darüber beraten, ob Sie als Hausbesitzer die Errichtung eines Berliner Testaments in Erwägung ziehen sollten.

Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen die Vor- und Nachteile dieser Testamentsform vor Augen führen.