Pflichtteil Eltern

Pflichtteil Eltern – Nach § 2303 BGB gehören die Eltern eines Erblassers grundsätzlich zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis.

Allerdings steht Ihnen beim Tod Ihres Kindes und einer Enterbung nicht in jedem Fall der Pflichtteil zu.

Wann haben die Eltern eines Erblassers Anspruch auf den Pflichtteil?

Die Eltern eines Erblassers erhalten nur dann ihren Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder hatte oder diese bereits verstorben sind.

Auch weitere Abkömmlinge wie Enkel oder Urenkel schränken das Pflichtteilsrecht der Eltern ein.

In Betracht kommt ein Pflichtteilsanspruch der Eltern eines Erblassers jedoch bei kinderlosen Ehepaaren.

Beispielsweise dann, wenn diese Ehepaare sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Hat der Erblasser Abkömmlinge hinterlassen, dann kommt ein Pflichtteilsanspruch der Eltern ausschließlich dann zum Tragen, wenn diesen Abkömmlingen ihr Pflichtteil gemäß §§ 2333 ff. BGB wirksam entzogen wurde. Alternativ kann auch eine Pflichtteilsunwürdigkeit nach § 2345 BGB vorliegen.

Wie hoch ist der Pflichtteil der Eltern?

Die Höhe des elterlichen Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses sowie der Pflichtteilsquote. Die Pflichtteilsquote wiederum entspricht in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. War der Erblasser beispielsweise verheiratet und hatte keine Abkömmlinge, dann erhalten die Eltern eine Pflichtteilsquote von 25 %.

Gibt es keinen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, dann liegt die Pflichtteilsquote sogar bei 50 %. Lebt von den pflichtteilsberechtigten Eltern nur noch ein Elternteil, dann nehmen die Geschwister des Erblassers die Stelle des Verstorbenen ein.

Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman berät Sie zum Thema Pflichtteil Eltern

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Pflichtteilsrecht der Eltern, dann wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.

Dieser kann zudem mit Ihnen erörtern, ob Sie Ihre Eltern in Ihrer letztwilligen Verfügung bedenken sollten oder ob Sie sich auf die gesetzliche Erbfolge stützen können.

Sollten Ihre Eltern keinen Anspruch auf einen Pflichtteil am Nachlass haben, wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht Ihnen erklären warum.