Vollmacht über den Tod hinaus Erbengemeinschaft

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Damit Erben nach dem Todesfall des Erblassers effektiver und schneller handeln können, gibt es sogenannte transmortale Vollmachten.

Diese Vollmachten gelten auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman kann Ihnen alles Wichtige zum Thema Vollmacht über den Tod hinaus erläutern.

Was ist eine “Vollmacht über den Tod hinaus”?

Vollmacht über den Tod hinaus Erbengemeinschaft

Vollmacht über den Tod hinaus Erbengemeinschaft

Vollmachten wie die Bank- oder die Vorsorgevollmacht gelten in der Regel so lange, bis der Vollmachtgeber verstorben ist.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Wirksamkeit der Vollmachten bis über den Tod auszudehnen. Eine Vollmacht über den Tod hinaus wird auch als transmortale Vollmacht bezeichnet.

Zu unterscheiden sind die transmortalen Vollmachten von den postmortalen Vollmachten.

Diese sollen für die Situation unmittelbar nach dem Erbfall gelten und fungiert damit als ein Mittel der Nachlassplanung.

Schnelles Handeln nach dem Erbfall durch transmortale Vollmachten

Eine transmortale Vollmacht hat den Vorteil, dass nach dem Erbfall schnell, effektiv und kostengünstig agiert werden kann. Im Falle einer Erbengemeinschaft beispielsweise, können notwendige Angelegenheiten mit der Bank geregelt werden, auf das Konto des Verstorbenen zugegriffen und eventuell sogar Entscheidungen im Hinblick auf den Verkauf von Immobilien getroffen werden. Auf die Erteilung eines Erbscheins muss nicht erst gewartet werden.

Welches Risiko bergen Vollmachten über den Tod hinaus?

Gibt es mehrere Erben eines Erblassers, dann bilden diese eine Erbengemeinschaft. In einer Erbengemeinschaft muss grundsätzlich stets gemeinschaftlich und mehrheitlich entschieden werden. Durch eine transmortale Vollmacht könnte diese Regelung ausgehebelt werden. Auf der anderen Seite kann eine Vollmacht über den Tod hinaus für einen oder mehrere der Erben auch die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft beschleunigen.

Denn sind einige der Erben minderjährig, kann unter Umständen die Einbeziehung des Familiengerichts notwendig werden, um grundsätzliche Entscheidungen zu treffen.

Durch eine Vollmacht über den Tod hinaus kann dieses Problem umgangen werden.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman gerne persönlich.