Erbrecht Geschwister

Welche Rolle spielen beim Erbrecht die Geschwister?

Erbrecht Geschwister – Die Frage nach dem Erbrecht von Geschwistern führt tief in das deutsche Erbrecht hinein.

Dieses ist von einer klaren Struktur geprägt. Der Grundgedanke ist, dass vorrangig innerhalb von Stämmen vererbt wird.

Die Erben 1. Ordnung sind deshalb immer die eigenen Kinder des Erblassers.

Sind keine Kinder vorhanden, so geht das Erbe an die eigenen Eltern, sofern diese noch leben. Diese gehören zu den Erben 2. Ordnung.

Leben die Eltern nicht mehr, so treten an deren Stelle die Geschwister des Erblassers.

Als Erben kommen Geschwister damit dem Gesetz nach erst dann in Betracht, wenn keine Kinder vorhanden sind und die Eltern des Erblassers nicht mehr leben.

Existieren auch keine Geschwister, geht es noch eine Generation zurück und die Großeltern und deren Abkömmlinge werden zu gesetzlichen Erben 3. Ordnung.

Geschwister können per Testament zu Erben werden

Für Erblasser besteht die Möglichkeit, Geschwister am eigenen Erbe zu beteiligen. Hierzu muss ein entsprechendes Testament aufgesetzt werden. In diesem können Geschwister zu Erben ernannt werden oder bestimmte Erbstücke aus der Familie als Vermächtnis erhalten.

Ein vollständiges Vererben des Vermögens an die Geschwister ist jedoch in den meisten Fällen ausgeschlossen, weil Ehepartner und Kinder des Erblassers Anrecht auf einen Pflichtteil haben. Weiterhin ist wichtig zu beachten, dass die Freibeträge im Hinblick auf die Erbschaftssteuer besonders niedrig sind.

Was passiert, wenn noch ein Ehepartner vorhanden ist?

Ehepartner gehören nicht zu den Erben 1. oder 2. Ordnung, sondern erben neben diesen. Sofern die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen wurde, erhalten Ehepartner ein Viertel des vererbten Vermögens als Zugewinnausgleich. Im Übrigen richtet sich der Anteil des Erbes danach, neben wem Ehepartner erben. Bei Kindern des Erblassers beträgt dieser Anteil ein Viertel des Erbes.

Praktisch erben sie damit die Hälfte. Neben Geschwister als Erben 2. Ordnung erhalten sie dagegen die Hälfte plus ein Viertel als Zugewinnausgleich.

Die eigenen Geschwister spielen im Leben zumeist eine bedeutende Rolle.

Man wächst gemeinsam mit ihnen auf, teilt die frühesten Erfahrungen und hat nicht selten ein Leben lang engen Kontakt zu ihnen.

Das gesetzliche Erbrecht der Geschwister begünstigt diese jedoch nur in bestimmten Fallkonstellationen.

Wann erben die Geschwister eines Erblassers?

Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen, in denen er seine Geschwister zu Erben bestimmt, dann richten sich die Ansprüche der Geschwister nach den gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich werden Geschwister als Erben 2. Ordnung eingestuft.

Gemäß der gesetzlichen Vorschriften werden Geschwister nur dann bedacht, wenn es keine Erben erster Ordnung gibt. Das bedeutet, dass der Erblasser weder verheiratet war noch Kinder hatte.

Beachtet werden muss zudem, dass die Geschwister bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch dann nicht erben, wenn die Eltern des Verstorbenen noch leben. Dies ist dem sogenannten Repräsentationsprinzip geschuldet. Denn der Repräsentant eines Stammes schließt die weiteren potentiellen Erben des gleichen Stammes aus.

Wie sieht es mit dem Erbrecht von Halbgeschwistern aus?

Auch Halbgeschwister gelten als Erben 2. Ordnung. Sie sind also grundsätzlich Halbgeschwistern gleichgestellt. Allerdings kann die Höhe des Erbteils differerieren, je nachdem welcher Elternteil vorverstorben ist.

Denn ist ein Elternteil verstorben, dann geht dessen gesetzlicher Erbteil auf dessen leibliche Kinder bzw. Adoptivkinder über. Stiefkindern steht hingegen kein Erbanspruch gegenüber dem Elternteil des Halbbruders oder der Halbschwester zu.

Geschwister in einer letztwilligen Verfügung bedenken

Das gesetzliche Erbrecht der Geschwister kann ein sehr komplexes Themengebiet sein, das für rechtliche Laien häufig nur schwer zu durchschauen ist. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen erläutern, ob Ihre Geschwister Sie im Falle Ihres Todes beerben werden.

Wer also sichergehen möchte, dass den eigenen Geschwistern ein Anteil am eigenen Nachlass zusteht, der sollte eine letztwillige Verfügung errichten.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman kann Ihnen dabei helfen, Ihre Wünsche hinsichtlich der Erbfolge in eine rechtlich passende Form zu bringen.