Berliner Testament bei Patchworkfamilie

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Das Berliner Testament kann von allen verheirateten Partnern oder eingetragenen Lebenspartnern aufgesetzt werden – grundsätzlich also auch von Patchworkfamilien.

In diesen Konstellationen kann es jedoch vermehrt Fragen und Schwierigkeiten geben.

Das erbrechtliche Problem der Patchworkfamilien

Problematisch bei Patchworkfamilien ist vor allem die gesetzliche Erbfolge: Es haben stets nur die leiblichen Kinder Anrecht auf das Erbe des Elternteils, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht (Ausnahmen stellen nur adoptierte Kinder dar).

Das gilt auch für den Fall der enterbten Kinder (z.B. durch Einsetzung des Partners als Alleinerben). Ein Beispiel: Eine Patchworkfamilie hat vier Kinder: Eines aus erster Ehe der Frau, eines aus erster Ehe des Mannes und zwei gemeinsame Kinder.

Stirbt nun der Vater zuerst, haben die neue Ehefrau sowie die gemeinsamen Kinder und das Kind aus erster Ehe des Vaters Anspruch auf das Erbe. Das Kind der Ehefrau geht leer aus.

Stirbt danach die Mutter, erhalten die gemeinsamen Kinder und das Kind der Ehefrau das (nun um das Vermögen des Mannes erweiterte) Erbe. Stirbt der Vater zuerst, verhält es sich entsprechend umgekehrt.

Berliner Testament – Genauigkeit der Wortwahl ist wichtig

Entscheiden sich Patchworkfamilien für ein Berliner Testament sollten sie besonders konkret in der Wortwahl sein. Es gibt die Möglichkeit alle Kinder als Schlusserben einzusetzen, sodass im oben genannten Beispielen nach dem Tod der Mutter alle vier Kinder zu gleichen Teilen erben würden. Vermeiden sollten Eltern ungenaue Formulierungen wie “unsere Kinder”.

Das ist schon deshalb zu weit gefasst, weil sich die Frage stellen könnte, ob damit alle vier oder nur die gemeinsamen Kinder gemeint sind. Noch schwieriger ist es, wenn nicht alle Kinder zuhause wohnen.

Gerade bei Patchworkfamilien sollten Worte mit besonderem Bedacht gewählt werden. Juristische Beratung kann dabei helfen, auf solche Details zu achten.

Über Pflichtteilsverzichte nachdenken

Patchworkfamilien sollten sich im Falle eines Berliner Testaments außerdem über Pflichtteilsansprüche Gedanken machen. Sollen wirklich in jedem Todesfall alle Kinder gleichberechtigt sein, können Pflichtteilsverzichtserklärungen dafür sorgen, dass alle Kinder erst im zweiten Todesfall und zu gleichen Teilen erben.

Andernfalls hätten im oben genannten Beispiel die gemeinsamen Kinder und das Kind des Vaters ansonsten immer noch Anspruch auf einen Pflichtteil, wodurch sie gegenüber dem Kind der Mutter bevorzugt wären.