Erbengemeinschaft Hausverkauf

Erbengemeinschaft Hausverkauf – Erbt eine Erbengemeinschaft i.S.d. §2032 BGB ein Haus, dann stehen Uneinigkeiten schnell auf dem Plan – oftmals ist der Hausverkauf die sinnvollste Lösung für alle Beteiligten, denn dann kann der Erlös gerecht unter allen Miterben aufgeteilt werden.

Hausverkauf durch die Erbengemeinschaft – was muss beachtet werden?

Grundsätzlich darf ein Miterbe nicht im Alleingang über die Verwaltung eines einzelnen Erbgegenstandes entscheiden – das beinhaltet natürlich auch ein Haus. Ausnahmen bilden Handlungen, die als ordnungsgemäße Verwaltung (z.B. kleinere Reparaturen am Haus – nach Abstimmung mit Mehrheitsbeschluss möglich) oder als Notgeschäftsführung (z.B. sehr eilige und gefährdende Reparaturen von Sturmschäden – auch im Alleingang möglich) gelten.

Der Hausverkauf zählt nicht zu einer solchen Ausnahme, sondern muss von allen Miterben gemeinschaftlich beschlossen werden.

Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass auch bei einer größeren Zahl von Miterben ein einziger Miterbe den Hausverkauf aufhalten kann.

Der Idealfall: Alle wollen verkaufen – und dann?

Sind sich alle Miterben einig, dass sie das Haus verkaufen wollen, ist das der Idealfall. Sollten sich die Miterben mit Immobiliengeschäften nicht gut auskennen, kann die Erbengemeinschaft die Vollmacht für den Hausverkauf an einen Makler erteilen.

Auch dieser Vollmacht müssen alle Miterben zustimmen. Der Makler kann dann eine neutrale Einheit bilden und eventuellen Auseinandersetzungen zwischen den Miterben vorbeugen.

Möchte einer der Miterben das Haus übernehmen, kann die Erbengemeinschaft auch an diesen Miterben verkaufen, der dann die restlichen Miterben auszahlen muss. Auch ein solcher Kauf muss notariell beurkundet werden.

Ein Miterbe möchte nicht verkaufen

Möchte einer der Miterben das Haus nicht verkaufen, können die anderen Miterben den Verkauf nicht durchsetzen. Jeder Miterbe kann jedoch die Auflösung der Erbengemeinschaft beantragen.

Bei Uneinigkeiten enden solche Auflösungen jedoch nicht selten vor Gericht. Oftmals enden Auseinandersetzungen um eine geerbte Immobilie mit der Teilungsversteigerung, die jedoch mit zusätzlichen Kosten einher geht.

Blockiert ein Miterbe den Hausverkauf, empfiehlt es sich, früh juristische Beratung einzuholen, um alle Möglichkeiten zu besprechen.