Enterben Pflichtteil Berlin

Erhält man nach dem Enterben immer den Pflichtteil?

Enterben Pflichtteil Berlin – Eine Erbschaft kann auf zwei Wegen erfolgen.

Entweder erbt man nach Gesetz oder aufgrund eines Testaments.

Innerhalb dieses Testaments ist der Erblasser weitgehend frei, sein Vermögen zu verteilen.

Dies garantiert die so genannte Testierfreiheit als Ausfluss des Rechts auf Eigentum.

Es gibt jedoch Personen, die sie nicht so einfach enterben lassen.

Dies sind dem Erblasser besonders nahestende Personen. Hierzu zählen neben Kindern und Ehepartnern auch die eigenen Eltern.

Würden diese von Gesetz wegen erben, so kann der Erblasser deren Erbteil nicht vollständig entziehen. Vielmehr erhalten diese den Pflichtteil.

Berechnung des Pflichtteils

Bei der Bestimmung der Höhe des Pflichtteils wird so getan, als würde kein Testament vorliegen. Dann wird anhand des Gesetzes ausgerechnet, welchen Anteil der Pflichtteilsberechtigte erhalten hätte. Dieser Wert wird wiederum durch zwei geteilt und so der Pflichtteil ermittelt.

Da sich dies kompliziert anhört, hier ein einfaches Beispiel: Ein Man hat eine Ehefrau und zwei Kinder hinterlassen. Den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nach erhält die Frau die Hälfte des Vermögens.

Dies andere Hälfte wird auf die zwei Kinder aufgeteilt. Diese würde also jeweils ein Viertel des Erbes erhalten. Der Pflichtteil eines enterbten Kindes würde damit einem Achtel des Erbguts entsprechen.

Praktische Probleme

Für Pflichtteilsberechtigte wichtig zu wissen ist, dass sie ihre Ansprüche anmelden müssen. Während eine Erbschaft automatisch erfolgt, muss der Pflichtteil aktiv geltend gemacht werden. Anderenfalls verfällt er nach drei Jahren wegen Verjährung. Der Pflichtteil muss im Übrigen auch dann ausgezahlt werden, wenn im Testament eine Klausel enthalten ist, die diesen explizit entzieht.

Gültig ist eine solche Klausel nämlich nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Straftaten zulasten des Erblassers oder diesem nahestehenden Personen verübt hat.

Nicht zuletzt bedeutet ein Pflichtteil außerdem, dass sich alle in Geduld üben müssen, da sich die Auseinandersetzungen über den tatsächlichen Werts des Erbes häufig in die Länge ziehen.