Anwalt Erbrecht Familienrecht Berlin

Anwalt Erbrecht Familienrecht Berlin – Erbrecht und Familienrecht überschneiden sich in der Praxis in sehr vielen Punkten.

Anwalt Erbrecht Familienrecht – Jetzt anrufen und beraten lassen:

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Sei es im Hinblick auf Erbquoten und familienrechtliche Güterstände oder ein Scheidungsverfahren und die Modifikation erbrechtlicher Gestaltungsinstrumente.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman kann Sie in beiden Rechtsgebieten fachkundig vertreten.

Erbquoten und eherechtliche Güterstände

Wieviel ein Erbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge genau vom Nachlass erhält, hängt von mehreren Faktoren ab.

Anwalt Erbrecht Familienrecht

Anwalt Erbrecht Familienrecht – abb.6

Einer dieser Faktoren ist, in welchem Güterstand der verstorbene sowie der überlebende Ehegatte gelebt haben.

Lebten die Eheleute beispielsweise im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, haben also keinen Ehevertrag geschlossen, dann erbt der überlebende Ehegatte neben den Kindern gemäß § 1931 Abs. 1 BGB ein Viertel des Nachlasses.

Hinzu kommt ein weiteres Viertel des Nachlasses als pauschaler Zugewinnausgleich. Das ergibt sich aus §§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB. Insgesamt erbt der überlebende Ehegatte in diesem Fall also die Hälfte des Erbes.

Scheidung, Trennung und Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen

Trennt sich ein Ehepaar und plant sich scheiden zu lassen, dann sollten die Ehepartner ihre bis dahin errichteten letztwilligen Verfügungen auf ihre Aktualität hin überprüfen. Denn möglicherweise haben sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und möchten diese Entscheidung nun rückgängig machen.

Dabei kann Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht und Familienrecht aus Berlin helfen. Welche Optionen Sie nun in Sachen Verfügung von Todes wegen haben, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt Mordechay Goldman in Ruhe erläutern.

Anwalt für Erbrecht und Familienrecht beauftragen

Da viele Angelegenheiten des Erbrechts ebenfalls eng mit dem Familienrecht verknüpft sind, sollten Sie sich für einen Rechtsanwalt entscheiden, der sich mit beiden Rechtsgebieten auskennt.

Ihr Rechtsanwalt Mordechay Goldman aus Berlin kann Sie nicht nur in Fragen der Testamentserrichtung unterstützen, Sie über die gesetzliche Erbfolge informieren, sondern Sie auch dazu beraten, was Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung im Hinblick auf Ihre letztwillige Verfügung bedenken sollten.