Erbrecht Testament Berlin
Erbrecht Testament Berlin – Das deutsche Erbrecht unterscheidet die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge voneinander.
Durch die gewillkürte Erbfolge hat der Erblasser die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, wer ihn beerben soll.
Dies kann er mittels einer Verfügung von Todes wegen machen. Unter diesem Begriff werden Testamente und Erbverträge zusammengefasst.
Was versteht man unter einem Testament?
Im deutschen Erbrecht versteht man unter einem Testament eine Verfügung von Todes wegen, durch die ein oder mehrere Erblasser Regelungen für den Erbfall treffen können.
Ein anderer Begriff für das Testament lautet letztwillige Verfügung.
Wer ein Testament errichten möchte, kann dies auf unterschiedliche Art und Weise machen.
Ein Testament kann grundsätzlich handschriftlich und persönlich oder notariell verfasst werden. Desweiteren unterscheidet man gemeinschaftliche und Einzeltestamente voneinander.
Was sollte bei der Errichtung eines Testaments beachtet werden?
Damit ein Erblasser ein Testament errichten kann, muss er testierfähig sein. Testierfähigkeit bedeutet, dass jemand die Fähigkeit besitzt, ein Testament zu verfassen. Als testierfähig gilt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit leidet.
Auch eine Bewusstseinsstörung oder eine Geistesschwäche können der Testierfähigkeit entgegen stehen. Wichtig ist, dass der Testierende in der Lage ist, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu verstehen.
Beim eigenhändigen Testament muss zudem darauf geachtet werden, dass es komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben werden muss. Außerdem sollten Ort und Zeit der Errichtung auf dem Dokument angegeben werden. Idealerweise wird das Testament außerdem mit dem Begriff “Letzter Wille” oder “Testament” überschrieben.
Sollte ich ein Testament errichten?
Stellen Sie sich nun die Frage, ob Sie auch ein Testament errichten sollten und welche testamentarischen Formen Ihnen dabei zur Verfügung stehen, können Sie dieses Thema mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman besprechen.
Ganz egal, ob Sie sich für die Möglichkeiten oder Grenzen eines Einzeltestaments oder eines gemeinschaftlichen Testaments interessieren, Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin wird Ihnen alle offenen Fragen beantworten.