Erben mit Testament Berlin
Erben mit Testament Berlin – Hat ein Erblasser ein Testament hinterlassen, dann richtet sich die Frage danach, wer ihn nach seinem Tod beerben soll, nach den in der letztwilligen Verfügung getroffenen Verfügungen.
Die gesetzliche Erbfolge wird durch das Testament verdrängt. Die Testierfreiheit des Erblassers wird lediglich durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt.
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, in dem Regelungen für den Erbfall festgehalten werden können. Testamente können als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Auch hinsichtlich der Errichtungsform des Testaments gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Zum einen kann ein Testament handschriftlich verfasst werden und zum anderen vor einem Notar errichtet.
Daneben sind noch Formen der Nottestamente wie das Seetestament oder das Bürgermeistertestament bekannt, die allerdings nur sehr selten in Anspruch genommen werden.
Was kann in einem Testament alles geregelt werden?
Der Testierende kann in seiner letztwilligen Verfügung nicht nur einen oder mehrere Erben einsetzen, sondern auch Personen von der Erbfolge ausschließen. Solch eine Enterbung kann sowohl direkt als auch indirekt erfolgen.
Desweiteren können in ein Testament Auflagen oder Teilungsanordnungen mit aufgenommen werden. Zudem kann der Testierende in seinem Testament festhalten, ob er eine Testamentsvollstreckung wünscht und wer als Testamentsvollstrecker fungieren soll.
Auch ein Vermächtnis kann in das Testament mit einfließen.
Weiteres zu den möglichen Regelungsinhalten eines Testaments erfahren Sie bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.
Welche Vorteile hat das Testament?
Die Errichtung eines Testaments eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen zu regeln. Sie bestimmen, wer Sie beerben soll und können von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Ein Testament kann zudem sowohl dem Erblasser als auch den Erben Sicherheit verschaffen.
Bedenken sollten Sie bei der Errichtung eines Testaments aber stets, dass Sie das Pflichtteilsrecht durch ein Testament nicht aushebeln können.
Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können Sie auch über die Errichtung eines Ehegattentestaments nachdenken.