Pflichtteil trotz Testament Berlin
Ist ein Erblasser verstorben und hat ein Testament hinterlassen, dann können die darin getroffenen Verfügungen durchaus von den gesetzlichen Vorschriften abweichen.
Auch gesetzliche Erben können durch ein Testament “enterbt” werden.
Allerdings können die nächsten Angehörigen des Erblassers nichtsdestotrotz ihren Pflichtteil verlangen.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil soll den nächsten Angehörigen im deutschen Erbrecht eine Mindestbeteiligung am Nachlass sichern, sollten diese durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers enterbt worden sein.
Durch das Pflichtteilsrecht wird die Testierfreiheit des Erblassers also eingeschränkt.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Wer im Erbfall pflichtteilsberechtigt ist, regelt der § 2303 BGB.
In dieser Vorschrift steht, dass lediglich die engsten Verwandten des Erblassers einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben.
Zu diesen engsten Verwandten zählen die Abkömmlinge des Erblassers, also beispielsweise Kinder und Enkel, der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Verstorbenen.
Doch die in diesem Paragrafen aufgelisteten Angehörigen haben nicht alle den gleichen Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Anspruch von Kindern und Ehegatten geht dem der Eltern des Erblassers vor.
Die Eltern des Erblassers haben nur dann einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkelkinder hatte.
Ob Sie im Falle des Todes eines nahen Angehörigen zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis zählen, können Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin erfahren.
Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?
Die Höhe des Pflichtteils richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des gesetzlichen Erbteils. Grundsätzlich beträgt die Höhe des Pflichtteils in der Höhe die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Dessen Höhe müssen Pflichtteilsberechtigte daher zunächst ermitteln. Zusätzlich muss beachtet werden, wieviele weitere Pflichtteilsberechtigte es gibt.
Bei der Einforderung des Pflichtteils sollten Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen.
Dieser kann für Sie ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen, in welchem die Höhe des Pflichtteils genau beziffert wird.
Wenden Sie sich für weitere Fragen einfach an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht Mordechay Goldman.