Pflichtteil Geschwister Berlin
Haben Geschwister Anrecht auf einen Pflichtteil?
Die kurze Antwort lautet: nein! Diese ist dem Artikel gleich zu Anfang vorangestellt, weil die Begründung überaus kompliziert ist und tief ins deutsche Erbrecht führt. Dabei geht es zunächst um die Frage, worum es sich beim Pflichtteil eigentlich genau handelt.
Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht
Ein Pflichtteil kommt dann ins Spiel, wenn ein Testament vorliegt und eine Person explizit von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Diese erhält dann als Pflichtteil die Hälfte dessen, was ihr nach dem Gesetz als Erbe zustehen würde, wenn es kein Testament gäbe. Außerdem muss es sich bei dieser Person um jemanden handeln, der dem Erblassern persönlich besonders eng verbunden ist. Hierzu zählen:
- Kinder
- Ehepartner und eigetragene Lebenspartner
- Eltern
Geschwister fallen dagegen als Erben zweiter Ordnung nicht in diese Kategorie. Sie erben nach dem Gesetz nur dann, wenn keine der genannten gesetzlichen Erben mehr übrig ist. Entsprechend ist es in der Regel auch ohne Belang, wenn Geschwister im Testament in negativer Weise benannt sind, da sie ohnehin keinen gesetzlichen Erbanspruch haben. Nur wenn der Erblasser weder Ehefrau noch Kinder hinterlässt und seine Eltern bereits verstorben sind, kommt einer solchen Klausel eine Bedeutung zu.
Enterbung ist gegenüber Geschwistern voll wirksam
In einem solchen Fall verhält es sich jedoch so, dass der gesetzliche Erbanspruch von Geschwistern vollständig ausgeschlossen werden kann. Während also Kinder, Ehegatten und Eltern einen Pflichtteil geltend machen können, gehen Geschwister am Ende tatsächlich leer aus, wenn der Erblasser dies so wünscht und per Testament entsprechend verfügt.
Der Pflichtteil kann Geschwister daher nur in äußerst unwahrscheinlichen Fällen indirekt betreffen, wenn etwa der Erblasser die eigenen Eltern von der Erbfolge ausgeschlossen hat, diese kurz danach versterben und der Pflichtteilsanspruch auf die übrigen Kinder übergeht.
Solche Konstellationen sind in der Praxis jedoch überaus selten. Entsprechend lässt sich auch abschließend festhalten, dass für Geschwister kein Anspruch auf einen Pflichtteil besteht.