Pflichtteil einfordern Berlin

Wie lässt sich der Pflichtteil einfordern?

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Wenn es bei einer Erbschaft um die Regelung eines Pflichtteils geht, ist Ärger immer vorprogrammiert. Dies liegt zum einen an der persönlichen Nähe der Beteiligten und zum anderen an der Zerrüttung der Beziehungen.

Pflichtteilsberechtigt ist nämlich nur ein kleiner Kreis von gesetzlich Erbberechtigten. Hierzu zählen:

  • Kinder
  • Ehegatten
  • Eltern

Alle anderen gesetzlichen Erben können dagegen per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Überhaupt kommt der Pflichtteil nur dann ins Spiel, wenn ein Testament vorliegt, da anderenfalls die gesetzliche Erbfolge greift. Wird dagegen ein Kind oder Ehepartner per Testament enterbt, so erhält er als Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Sofern ein Erblasser bereits verwitwet ist und zwei Kinder hinterlässt, erben diese nach dem Gesetz jeweils zur Hälfte. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs also ein Viertel.

Die Anmeldung ist entscheidend

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Eine Besonderheit beim Pflichtteil ist, dass dieser aktiv eingefordert werden muss. Während man automatisch Erbe wird, ist für den Pflichtteil die Anmeldung der Ansprüche notwendig.

Anderenfalls geht man Pflichtteilsberechtigter leer aus. Der entsprechende Anspruch muss gegenüber den Erben erhoben werden.

Diese müssen den Pflichtteil auszahlen, ehe sie sich an die Verteilung des Erbes machen können.

Da jedoch die persönlichen Verhältnisse auch in der folgenden Generation häufig problematisch sind, kommt es entsprechend oft zu einem Rechtsstreit.

Eine Stufenklage anstrengen

Entsprechend wird in solchen Fällen meist Klage beim zuständigen Nachlassgericht erhoben. Diese erfolgt im Wege einer so genannten Stufenklage. In der ersten Stufe geht es dabei darum, den Wert des Vermögens zum Zeitpunkt des Erbfalls zu ermitteln. Wenn eine Wohnimmobilie Teil des Erbes ist, kommt in der Regel ein Gutachter ins Spiel.

Gleiches gilt beim Vererben von Kunst, Schmuck und anderen Wertgegenständen, die sich nicht genau beziffern lassen.

Die eigentliche Einforderung des Pflichtteils erfolgt dann auf der zweiten Stufe, nachdem dieser aufgrund der erteilten Auskünfte ermittelt wurde.