Kinder enterben ohne Pflichtteil
Kinder enterben ohne Pflichtteil – Erblasser können grundsätzlich frei darüber entscheiden, wer sie im Falle ihres Todes beerben soll und wer nicht.
Dies gilt auch im Hinblick auf die eigenen Kinder. Dennoch haben Kinder in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe am Nachlass ihrer Eltern.
Dieser Pflichtteilsanspruch kann nur in Ausnahmefällen verwehrt werden.
Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf ihren Pflichtteil
Wer seine Kinder durch ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen enterbt, der wird ihnen in der Regel ihren Anspruch auf den Pflichtteil nicht entziehen können. Sowohl eheliche als auch nichteheliche und adoptierte Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Die konkrete Höhe des Pflichtteils berechnet sich aus der Pflichtteilsquote und der Höhe des Nachlasses. Die Pflichtteilsquote ergibt sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie kann man Kindern den Pflichtteil entziehen?
Ein Pflichtteilsentzug im Hinblick auf die eigenen Kinder ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Für den Pflichtteilsentzug muss ein tiefgreifendes Fehlverhalten der Kinder gegeben sein. In welchen Fällen ein Pflichtteilsentzug möglich ist, findet sich in § 2333 BGB. Ein Entzug des Pflichtteils ist beispielsweise dann möglich, wenn das Kind dem Erblasser oder anderen diesem nahestehenden Personen nach dem Leben trachtet.
Auch dann, wenn sich die Kinder bereits eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens gegenüber der oben genannten Personen schuldig gemacht haben, kann Ihnen der Pflichtteil entzogen werden.
Eine verhängte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder alternativ die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. einer Entzugsanstalt aufgrund einer vorsätzlichen Straftat, kann zu einem Pflichtteilsentzug führen.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin
Wie Sie den Pflichtteilsentzug gegenüber Ihren Kindern genau durchsetzen können und was es mit dem Entzug des Pflichtteils aufgrund groben Undanks auf sich hat, erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.
Die Kinder ohne den Anspruch auf den Pflichtteil zu enterben ist alternativ auch durch einen freiwilligen Pflichtteilsverzicht zu erreichen.