Gesetzlicher Pflichtteil
Gesetzlicher Pflichtteil – Nach den Vorschriften des deutschen Erbrechts steht es grundsätzlich jedem Erblasser frei, Personen in einer letztwilligen Verfügung als Erben zu benennen oder diese zu enterben.
Dies gebietet die sogenannte Testierfreiheit.
Die Testierfreiheit wird in Deutschland jedoch durch das Pflichtteilsrecht und den gesetzlichen Pflichtteil eingeschränkt.
Was genau ist ein gesetzlicher Pflichtteil?
Der gesetzliche Pflichtteil soll den nächsten Angehörigen eines Erblassers eine Mindestteilhabe am Nachlass sichern.
Die Testierfreiheit des Erblassers wird also durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht eingeschränkt.
Wird ein pflichtteilsberechtigter Erbe durch eine letztwillige Verfügung, entweder direkt oder indirekt, von der Erbfolge ausgeschlossen, kann er dennoch seinen Pflichtteil gegenüber dem oder den Erben geltend machen.
Der gesetzliche Pflichtteil besteht aus einer Geldsummenforderung gegenüber dem Nachlass bzw. gegenüber den Erben. In der Höhe muss der Anspruch von den Pflichtteilsberechtigten also genau beziffert werden.
Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil?
Grundsätzlich werden im Hinblick auf den Anspruch auf den Pflichtteil lediglich die nächsten Verwandten eines Erblassers berücksichtigt. Wer zu diesem Personenkreis gezählt wird, findet sich im § 2303 BGB.
Dort werden die Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers benannt, die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers.
Beachtet werden muss jedoch, dass entferntere Abkömmlinge wie Enkel oder Urenkel des Erblassers nur dann pflichtteilsberechtigt werden, wenn es keinen Abkömmling gibt, der sie beim Greifen der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde.
Wie wird der gesetzliche Erbteil eingefordert?
Der Pflichtteil wird Ihnen nicht automatisch vom Nachlassgericht zugesprochen. Vielmehr müssen Sie diesen aktiv einfordern. Dabei kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman helfen. Sie müssen Ihren Pflichtteil in der Höhe genau beziffern und fristgerecht gegenüber dem oder den Erben geltend machen.
Dies machen Sie aus Gründen der Beweisbarkeit am besten schriftlich.
Um die Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs zu ermitteln, können Sie die Erben schriftlich zur Auskunft über die Höhe des Nachlasses auffordern. Diese Informationen müssen die Erben Ihnen geben.