Erben ohne Erbschein
Kann man auch ohne Erbschein erben?
Erben ohne Erbschein – Um die Themen Erben und Vererben ranken sich immer wieder moderne Mythen und klassische Missverständnisse.
Dies gilt auch im Hinblick auf den so genannten Erbschein.
Viele Menschen gehen davon aus, dass dieser notwendige Voraussetzung dafür ist, dass man überhaupt erbt.
Dies ist jedoch aus eindeutigen juristischen Gründen nicht der Fall.
Eine Erbschaft bedarf keiner Anmeldung
Tatsächlich ist es nämlich so, dass eine Erbschaft im Falle des Todes des Erblassers automatisch eintritt. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Erbschaft aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments erfolgt.
Sofern im letzten Willen keine aufschiebenden Bedingungen genannt sind, geht das Erbe automatisch zum Zeitpunkt des Todes über. Die Erteilung eines Erbscheins ist hierfür nicht notwendig.
Wozu dient dann der Erbschein?
Dies wirft die weitere Frage auf, warum dann überhaupt die Möglichkeit besteht, sich vom zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein ausstellen zu lassen. Grund hierfür ist, dass Erben gegenüber bestimmten Institutionen den Nachweis führen müssen, dass sie geerbt haben.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn das auf den Bankkonten befindliche Geld von einem Kreditinstitut eingefordert wird.
Die betreffende Bank wird dann einen Nachweis verlangen, dass man tatsächlich der Erbe des bisherigen Kunden ist. Dieser Nachweis ist mittels eines Erbscheins deutlich leichter zu führen als durch Vorlage von Geburts- und Sterbeurkunden, Familienbüchern und anderen Dokumenten.
Zahlreiche andere Einsatzmöglichkeiten
In gleicher Weise wird ein Erbschein benötigt, wenn es um die Übertragung von Grundeigentum auf die Erben geht. Auch hier bestehen die zuständigen Grundbuchämter auf die Vorlage dieses Dokuments ehe Sie die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch vornehmen.
Eine Ausnahme ist in der Regel nur dann möglich, wenn ein notarielles Testament vorgelegt werden kann.
Im Regelfall gilt daher, dass zwar die Erbschaft als solche ohne Erbschein erfolgt, eine Regelung der notwendigen Angelegenheiten ohne Erbschein jedoch in den meisten Fällen nicht möglich ist.