Anwalt internationales Erbrecht Berlin
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Insbesondere in den letzten Jahren der zunehmenden Globalisierung gewinnen auch internationale Erbrechtsregelungen zunehmend an Bedeutung.
Immer häufiger kommt es vor, dass ausländische Regelungen und bilaterale Abkommen relevant werden. Ein spezialisierter Anwalt kann in solchen Fällen Hilfe leisten.
Wann wird internationales Erbrecht relevant?
Heutzutage sind viele Konstellationen denkbar, in denen ein Erbfall einen internationalen Bezug aufweist.
Solche Fälle sind z.B. die, in denen der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt oder sein Vermögen im Ausland hat oder aber sein Testament dort aufsetzte.
Andersherum werden auch die Fälle relevant, in denen ein ausländischer Staatsbürger Vermögen oder den letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder dort sein Testament hinterließ.
Laut der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich die Erbfolge nun grundsätzlich nach dem Recht des Staates, indem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (vgl. Art. 21 EuErbVO).
Da diese Fälle sich häufig kompliziert gestalten, sollte juristische Beratung eingeholt werden.
Womit beschäftigt sich der Anwalt im internationalen Erbrecht?
Der hinzugezogene Anwalt kann die Details des Einzelfalls genau beurteilen und umfassende Beratung liefern. Dazu gehören vor allem Fragen um den Pflichtteil und um das Verfahren mit einem Testament, welches vor dem Umzug ins Ausland aufgesetzt wurde.
Ein Anwalt kann sowohl hilfreich für den Erben als auch für den Erblasser sein. In vielen Fällen, in denen z.B. Umzüge ins Ausland bereits geplant werden, ist es ratsam einen Anwalt vor Testamentsaufsetzung anzufragen.
So kann detailliert besprochen werden, welche Regelungen eingreifen und mit welchen Konsequenzen im Einzelfall zu rechnen ist.
Anwalt internationales Erbrecht Berlin – Worauf solle geachtet werden?
Internationale Erbrechtsfragen können sehr kompliziert sein. Ein Anwalt, der umfassende Beratung geben soll, muss daher im Erbrecht spezialisiert und mit den internationalen Regelungen vertraut sein.
Besonders kompliziert kann es werden, wenn der Erblasser in ein Land zieht, das außerhalb der EU liegt oder aus einem solchen Land kommt.
Es sollte daher stets der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Die Kosten können variieren, werden jedoch in der Regel im Erstgespräch festgelegt.