Verkehrswert Immobilie Erbschaft
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Verstirbt ein Erblasser und gehört eine Immobilie zu dessen Nachlass, ist dies den traurigen Umständen entsprechend zunächst einmal eine vergleichsweise gute Nachricht.
Nicht nur, dass es sich bei einer Immobilie um einen dauerhaften Vermögenswert handelt, in vielen Fällen hat so eine Immobilie auch eine emotionale Bedeutung.
Natürlich unterliegt auch die geerbte Immobilie der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuer orientiert sich dabei am sogenannten Verkehrswert.
Der Verkehrswert der Immobilie als Grundlage der Ermittlung der Erbschaftssteuer
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, ist das zuständige Finanzamt gemäß des Bewertungsgesetz dazu verpflichtet, die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer zu berechnen.
Als Grundlage dieser Berechnung fungiert der sogenannte Verkehrswert.
Als Verkehrswert wird der Wert bezeichnet, welchen die Immobilie zum Tag der Wertermittlung aufweist.
Wie wird der Verkehrswert genau ermittelt?
Die Verkehrswertermittlung wird durch das Finanzamt vorgenommen, welches am Wohnsitz des Verstorbenen zuständig war. Betrachtet wird in diesem Zusammenhang der Todestag des Erblassers. Das Finanzamt betrachtet, welchen Wert die Immobilie am Todestag des Erblassers hatte.
Allerdings fällt diese Schätzung nicht immer sehr präzise aus. Die Finanzämter bedienen sich dabei standartisierter Verfahren, bei denen Bodenrichtwerte und andere Größen eine Rolle spielen.
Dabei kann der Verkehrswert und damit die Steuerlast höher ausfallen, als ein tatsächlicher Verkauf der Immobilie erzielen würde. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.
Ein eigenes Verkehrswertgutachten in Auftrag geben
Damit Sie nicht mit einer zu hohen Steuerlast belastet werden, können Sie ein Verkehrswertgutachten eines professionellen Sachverständigen in Auftrag geben. Dieser wird den Wert der Immobilie wesentlich genauer beziffern. Zwar müssen Sie dafür zunächst etwas Geld in die Hand nehmen, doch am Ende kann sich diese Investition für Sie lohnen.
Gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman können Sie überlegen, ob in Ihrem Fall die Beauftragung solch eines Gutachtens sinnvoll ist.
Auch weitere Fragen zum Thema Verkehrswert und Erbschaft beantwortet Ihr Anwalt Ihnen gerne.