Gesetzlicher Erbteil Berlin
Gesetzlicher Erbteil Berlin – In Deutschland kann grundsätzlich jeder Erblasser selbst darüber entscheiden, wer ihn im Falle seines Todes beerben soll.
Zu diesem Zweck muss der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichten.
Gibt es solch ein Dokument nicht, dann richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Was genau ist der gesetzliche Erbteil?
Der gesetzliche Erbteil beschreibt das Ergebnis der Verteilung eines Nachlasses, wenn es keine testamentarischen Verfügungen des Erblassers gibt. Die Regelungen im Hinblick auf den gesetzlichen Erbteil legen also fest, wer erbt und in welcher Höhe.
Das gesetzliche Erbrecht schreibt vor, dass zunächsten die nächsten Verwandten des Erblassers bedacht werden sollen. Diese werden als Verwandte 1. Ordnung bezeichnet. Verwandte 1. Ordnung sind beispielsweise die Kinder und Enkelkinder des Erblassers.
Verwandte 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers, seine Geschwister, Nichten und Neffen.
Ehegatten werden nicht als Verwandte klassifiziert, sondern profitieren von einem separaten Ehegattenerbrecht.
Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil?
Nachdem anhand der Rangfolge der verschiedenen Erbenordnungen festgestellt wurde, wer zum Kreis der gesetzlichen Erben zählt, kann die Erbquote ermittelt werden. Gemäß § 1930 BGB haben die Erben der 1. Ordnung stets Vorrang vor den anderen Erbenordnungen.
Hat der Erblasser Kinder, erben in der Regel diese gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Gemäß § 1371 BGB richtet sich die jeweilige Erbquote nach der Anzahl der Kinder und dem ehelichen Güterstand.
Lebten die Ehegatten beispielsweise im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und hatte der Erblasser zwei Kinder, dann erben diese jeweils 1/4 des Nachlasses und dem Ehegatte steht die Hälfte des Erbes zu.
Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten!
Wenn Sie Fragen zum gesetzlichen Erbteil und dem gesetzlichen Erbrecht haben, dann wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.
Er kann Sie darüber informieren, wer Sie im Falle Ihres Todes beerben würde und ob Sie über die Errichtung eines Testaments nachdenken sollten.