Erbauseinandersetzung Berlin
Erbauseinandersetzung Berlin – Hat ein Erblasser nicht nur eine Person zum Erben benannt, sondern gibt es mehrere Erben, dann bilden diese eine Erbengemeinschaft.
Dieser Erbengemeinschaft fällt der Nachlass des Erblassers gemeinschaftlich zu.
Damit jeder der Erben seinen Anteil am Nachlass erhält, muss dieser aufgeteilt werden.
Was versteht man unter einer Erbauseinandersetzung?
Unter dem Begriff der Erbauseinandersetzung versteht man die Aufteilung eines Nachlasses bei der Erbengemeinschaft. Erst dann, wen die Erbauseinandersetzung erfolgt ist, kann die Erbengemeinschaft aufgelöst werden.
Solch eine Erbauseinandersetzung ist nur dann nicht notwendig, wenn die Erben auch weiterhin den Nachlass gemeinsam verwalten möchten. Diese Ausgangslage wird aber in der Realität eher die Ausnahme darstellen.
Denn die vielen unterschiedlichen Interessen der einzelnen Miterben sind nur schwer unter einen Hut zu bringen.
Wie wird die Erbauseinandersetzung durchgeführt?
Bei der sogenannten Erbauseinandersetzung durch Teilung der Erbmasse vereinbaren die Miterben zunächst einmal in einem Auseinandersetzungsvertrag, wie genau die Auflösung der Erbengemeinschaft abgewickelt werden soll. Idealerweise wird dieser Auseinandersetzungsvertrag schriftlich festgehalten, ein mündlicher oder sogar konkludenter Vertragsschluss ist aber ebenfalls ausreichend.
Enthält der Nachlass jedoch Immobilien oder GmbH-Anteile, dann muss der Auseinandersetzungsvertrag notariell beurkundet werden. Anschließend wird die zuvor vereinbarte Auseinandersetzung von der Erbengemeinschaft vollzogen.
Die Aufteilung des Nachlasses kann grundsätzlich von den Erben selbst vorgenommen werden. Hat jedoch der Erblasser in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker benannt, kümmert dieser sich um die Erbauseinandersetzung.
Erbauseinandersetzung durch Klage
Können sich die Miterben nicht auf einen Weg einigen, wie sie die Erbauseinandersetzung vornehmen wollen, dann bleibt noch der Weg über die Erbauseinandersetzungsklage. Grundsätzlich hat jeder Erbe das Recht, eine Erbauseinandersetzung einzuklagen.
Zu diesem Zweck sollte er dem zuständigen Nachlassgericht einen Teilungsplan vorlegen, in welchem er seine Vorschläge für die Erbauseinandersetzung genau darlegt.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman kann Ihnen dabei helfen, solch eine Erbauseinandersetzungsklage einzureichen oder sich außergerichtlich mit den weiteren Miterben über die Auseinandersetzung des Erblasses zu einigen.