Checkliste Berliner Testament

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Wer ein Berliner Testament aufsetzen möchte, sollte sich vorher über einige Details im Klaren werden. Idealerweise sollte eine juristische Beratung stattfinden um sicherzugehen, dass keine Details unklar bleiben.

Es empfiehlt sich außerdem eine Checkliste anzufertigen, die alle Fragen beinhaltet. So kann auf einen Blick erkannt werden, wo noch Unstimmigkeiten oder Unklarheiten bestehen.

Checkliste Berliner Testament – die wichtigsten Punkte

Zu den wichtigsten Punkten auf der Checkliste gehören die Fragen nach Pflichtteilsansprüchen, Ersatzerben und der Wiederheirat.
Abkömmlinge werden im Berliner Testament grundsätzlich als Schlusserben bedacht. Sie haben dann jedoch immer noch einen Pflichtteilsanspruch, wenn der erste Partner stirbt.

Die Partner sollten sich also entweder darüber klar werden, dass genügend finanzielle Mittel zur Auszahlung dieser Pflichtteile vorhanden sein müssen, oder mit den Abkömmlingen einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Für den Fall, dass der Schlusserbe das Erbe ausschlagen möchte, sollte ein Ersatzerbe bestimmt werden.

Und schließlich muss bedacht werden, dass der verbliebene Partner möglicherweise neu heiratet – möchten beide Partner dennoch, dass der Großteil des Erbes (bis auf eventuelle neue Pflichtteilsansprüche) zu dem gemeinsam bestimmten Schlusserben geht, dann müssen sie das im Vorfeld festhalten.

Welche Punkte sollten noch bedacht werden?

Neben den oben genannten wichtigsten Punkten, sollten regelmäßig auch die folgenden Punkte auf die Checkliste: Vermächtnisse, Scheidungsfall und Umfang der Bindungswirkung.
In manchen Fällen möchte ein Partner bestimmte Gegenstände durch ein Vermächtnis gesondert vererben. Auch das muss im Berliner Testament gemeinschaftlich festgehalten werden. Das Berliner Testament wird mit einer Scheidung unwirksam.

Möchten die Partner dennoch an ihrem Testament festhalten, sollten sie seine Gültigkeit auch für den Scheidungsfall im Vorfeld bestimmen.

Zu guter Letzt kann es ratsam sein, sich über den Umfang der Bindungswirkung Gedanken zu machen: Einige Paare möchten sich etwa ein einseitiges Widerrufs- oder Änderungsrecht einräumen.

Bedenken, wo Schwierigkeiten entstehen könnten

In jedem Fall sollten individuelle Umstände besprochen werden. Es kann z.B. in manchen Fällen sinnvoll sein, die beiderseitige Testierfähigkeit zu überprüfen und festzuhalten.

Sind Unstimmigkeiten unter den verbliebenen Verwandten abzusehen, dann kann es ratsam sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen oder einen Ausgleich unter den Kindern über zu Lebzeiten stattgefundene Ausstattungen zu besprechen.

Nicht zuletzt sollten sich Gedanken über den Verbleib des Testaments gemacht werden – ein rein handschriftliches Testament sollte immer beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden, damit es im Erbfall mit Sicherheit aufzufinden ist.