Berliner Testament Pflichtteil Kinder Berlin
Hat ein Ehepaar ein Berliner Testament aufgesetzt, dann bedeutet dies, dass sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben.
Kinder des betreffenden Ehepaares werden hingegen nur zu Schlusserben bestimmt.
Das bedeutet, dass die Kinder erst dann erben, wenn auch der zweite Ehegatte verstorben ist.
Besteht ein Pflichtteilsanspruch der Kinder bei einem Berliner Testament?
Grundsätzlich verlieren die Kinder ihren Anspruch auf den Pflichtteil nicht, weil ihre Eltern sich zu Alleinerben in einem Berliner Testament eingesetzt haben.
Theoretisch könnten die Kinder sowohl nach dem ersten Todesfall, als auch nach dem Tod des zweiten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern.
Dieser Anspruch der Kinder auf zwei Pflichtteile könnte allerdings für den überlebenden Ehegatten zu ernsten finanziellen Schwierigkeiten führen.
Und gerade diese Situation durch das Konstrukt des Berliner Testaments ja gerade verhindert werden.
Die Pflichtteilsstrafklausel des Berliner Testaments
In vielen Berliner Testamenten findet sich die sogenannte Pflichtteilsstrafklausel. Diese Strafklausel dient dem Zweck, den Pflichtteilsanspruch der Kinder einzuschränken bzw. diese davon abzubringen, ihren Pflichtteil beim ersten Erbfall geltend zu machen.
Die Pflichtteilsstrafklausel besagt, dass sollten die Kinder bereits beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen, sie für den zweiten Erbfall enterbt werden.
Auch beim zweiten Todesfall können sie dann nur ihren Pflichtteil verlangen. Die Kinder geben also durch die Geltendmachung ihres Anspruchs auf ihren Pflichtteil ihre Stellung als Schlusserben auf.
Vor der Geltendmachung des Pflichtteils von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen
Wie sich die Pflichtteilsstrafklausel auf die Höhe des Pflichtteils auwirken kann und ob Sie sich finanziell besser stellen, wenn Sie Ihren Pflichtteil nach dem ersten Todesfall einfordern oder eben nicht, sollten Sie ganz in Ruhe mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin besprechen.
Denn solch eine weitreichende Entscheidung sollte nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden.
Auch bei weiteren Fragen zum Thema Berliner Testament und Pflichtteilrecht, können Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen.