Berliner Testament Definition

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Paare, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, wollen sich für den Fall, dass einer verstirbt, häufig gegenseitig absichern.

Als testamentarische Möglichkeit nutzen viele gerne das Berliner Testament.

Berliner Testament – Definition

Beim Berliner Testament handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, welches von verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnern aufgesetzt werden kann.

Das Testament muss wenigstens von einem Partner handschriftlich angefertigt und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden, damit es gültig wird.

In diesem Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen wenigstens einen Schlusserben, der den Nachlass nach dem Tod des zweiten Partners erhält – regelmäßig sind das die Kinder oder eines der Kinder.

Das Berliner Testament geht mit einer starken Bindungswirkung einher und kann nur in wenigen Ausnahmesituationen wieder geändert werden.

Berliner Testament – woher kommt der Name?

Woher die Bezeichnung Berliner Testament kommt, ist heute nicht mehr festzustellen.

Wahrscheinlich ist die Namensbedeutung jedoch nicht historischer Natur, denn frühere Berliner Recht und Praxis bevorzugten in der Regel eine Vor- und Nacherbschaftslösung anstelle einer sogenannten Einheitslösung, wie sie das Berliner Testament heute normalerweise praktiziert.

Tatsächlich wurden derartige Lösungen eher im Bayrischen Recht gefunden.

Was sind die Hauptunterschiede zu anderen Testamentsformen?

Der größte Unterschied zu anderen Testamentsformen die Gemeinschaftlichkeit – d.h. ein Berliner Testament wird gemeinschaftlich aufgesetzt und kann daher grundsätzlich auch nur gemeinschaftlich geändert werden. Anfechtung, Widerruf und einseitige Änderung werden nur in wenigen Ausnahmesituationen möglich.

Außerdem sorgt das Berliner Testament dafür, dass Abkömmlinge eines oder beider Partner im Erbfall noch nicht vollständig miterben. Sie haben lediglich einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, der kleiner ist als der Erbteil, der ihnen ohne Testament zufallen würde. So wird der verbliebene Partner finanziell deutlich besser gestellt.

Um die Details in ihrer Gesamtheit zu prüfen, ist anwaltliche Beratung ratsam. Dabei können neben dem Berliner Testament auch andere Varianten überprüft und die individuell beste Testamentsform ausgewählt werden.