Berliner Testament beglaubigen
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Wer ein Testament aufsetzt, sollte sich Gedanken darüber machen, ob er es beglaubigen lassen möchte – das gilt auch für Paare, die sich für ein Berliner Testament entscheiden.
Die Beglaubigung findet durch einen Notar statt.
Ist eine Beglaubigung notwendig?
Notwendig ist die Beglaubigung eines Berliner Testaments nicht. Die Formvorschriften dieses Testaments geben vor, dass es handschriftlich festgehalten werden muss (von einem oder beiden Partnern) und von beiden Partnern eigenhändig unterzeichnet werden muss.
Wer möchte, kann dieses Testament noch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen lassen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann jedoch vorteilhaft sein.
Welche Vorteile hat die Beglaubigung?
Eine Beglaubigung stellt sicher, dass der letzte Wille nicht angezweifelt wird. Der Notar versichert mit der Beglaubigung, dass es sich bei dem Testament tatsächlich um den letzten Willen der Partner handelt. Es wird entsprechend schwieriger von außen im Nachhinein die Gültigkeit des Testaments anzuzweifeln.
Auch Zweifel über die Testierfähigkeit können ausgeräumt werden, wenn ein Notar versichert, dass sich die betroffenen zum Zeitpunkt der Testamentsaufsetzung über den Willen und seine Folgen vollkommen im Klaren waren und sich keine Spuren von einer Demenzerkrankung oder ähnlichem erkennen ließen.
Solche Notaraussagen werden regelmäßig bei aufkommenden Zweifeln zur Hilfe gezogen. Im Grunde stellt die Beglaubigung also eine zusätzlich deutlich stärkere Absicherung dar.
Wie wird das Berliner Testament beglaubigt?
Paare haben in der Regel zwei Möglichkeiten, ihr Testament beglaubigen zu lassen: Entweder sie setzen das Testament gemeinsam beim Notar auf bzw. besprechen es dort oder sie bringen einen bereits verschlossenen Umschlag mit Testament mit und versichern beide, dass es sich dabei um den gemeinschaftlichen letzten Willen handele.
In jedem Fall führt der Notar eine kurze Erklärung und Beratung mit ihnen durch. Auf die Art kann zusätzlich sichergestellt werden, dass Formulierungen eindeutig und konkret sind. Wer sich Hilfe beim Aufsetzen des Testaments suchen möchte, ohne es dem Notar zu zeigen, sollte einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Ein Anwalt kann das Testament nicht beglaubigen, doch er wird eine umfassende Besprechung und Beratung ermöglichen, die auch Fehlern in der Formulierung vorbeugen kann.