Berliner Testament aufsetzen
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Um sich gegenseitig im Falle eines Todes abzusichern oder auch um andere Erben (vorerst) auszuschließen, setzen sich paare häufig gegenseitig in einem gemeinschaftlichen Testament als Alleinerben ein.
Eine solche Verfügung wird Berliner Testament genannt. Bei der Aufsetzung sollten jedoch ein paar Einzelheiten beachtet werden.
Berliner Testament – Besonderheiten
Die Besonderheiten des Berliner Testaments sind vor allem die stärkere Bindungswirkung und das gemeinschaftliche Aufsetzen des Testaments. Das Berliner Testament kann nur von verheirateten Paaren oder solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, aufgesetzt werden.
Es ist ein gemeinschaftliches Testament, d.h. es wird zusammen verfasst und die Bindungswirkung trifft beide. In der Regel sorgt das Berliner Testament dafür, dass andere Erbberechtigte erst nach dem Tod des zweiten Partners erben (z.B. die Kinder).
Berliner Testament aufsetzen
Das Berliner Testament kann eigenhändig aufgesetzt werden. Es muss schriftlich verfasst werden und von beiden Partnern eigenhändig unterschreiben werden. Solange beide Partner eigenhändig unterschrieben haben, reicht es, wenn einer der Partner die gemeinsame Version niedergeschrieben hat.
Das Testament kann von einem Notar beglaubigt werden lassen, notwendig ist dies jedoch nicht. Da es beim Berliner Testament jedoch auch einiges zu beachten gibt, kann es hilfreich sein, sich juristische Hilfe zu holen, um das Testament aufzusetzen. Ein gemeinschaftliches Testament kann auch deshalb Schwierigkeiten mit sich bringen, da sich beide Partner über alle Einzelheiten einig sein müssen.
Was muss grundsätzlich beachtet werden?
Das Berliner Testament hat eine starke Bindungswirkung. Da es gemeinschaftlich aufgesetzt wird, kann es auch nur gemeinschaftlich geändert werden (es sei denn, beide Partner räumen sich ein gegenseitiges alleiniges Widerrufs- oder Änderungsrecht ein). Es kann entsprechend nach dem Tod des ersten Partners nur in sehr seltenen Ausnahmefällen noch geändert werden.
Ein Berliner Testament sollte daher gut durchdacht werden. Juristische Beratung kann dabei helfen, alle Einzelheiten zu klären, Formulierungsunklarheiten zu beseitigen und eventuelle Alternativen durchzusprechen.